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Ist im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse eine Beförderung aus medizinischer Sicht zwingend notwendig, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Fahrt. Das sind in der Regel:
Rettungsfahrten zum Krankenhaus
Krankentransporte mit notwendiger fachlicher Betreuung
Fahrten zu/von Einrichtungen, wo Leistungen stationär durchgeführt werden müssen
Fahrten zu/von Einrichtungen, wo Leistungen ambulant durchgeführt werden müssen, sofern die Fahrt aus medizinisch zwingenden Gründen notwendig ist (z. B. bei dauerhafter Einschränkung der Mobilität oder bei regelmäßig erforderlichen Behandlungen wie Dialysen oder Stahlentherapien)
Für diese genehmigten Fahrten ist in der Regel eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent (maximal 10 Euro, mindestens aber 5 Euro pro Fahrt, aber nie mehr als die entstandenen Kosten).