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Düsseldorf, 14. April 2016: Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) rechnet im Bereich Pflege nun auch SAPV-Leistungen ab. Damit bietet das Düsseldorfer Online-Abrechnungszentrum allen Palliativpflegeteams eine Lösung zur einfachen Abrechnung ihrer ambulanten Leistungen als Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V über das Internet an.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin umfasst den Begriff folgendermaßen: „Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern, um ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen.“
Den Anspruch des Versicherten auf spezialfachärztliche Versorgung bestimmt § 37 b SGB V und die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von ambulanter und spezialisierter Palliativversorgung“ (SAPV-RL) vom 20. Dezember 2007 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Eine "besonders aufwendige Symptomatik" liegt z.B. dann vor, wenn eine kurzfristige Therapieanpassung durch die Palliativteams aufgrund komplex ausgeprägter Symptomatik bedingt wird. Gemäß den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes vom 23.06.2008 haben auch Versicherte in stationären Hospizen einen Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der SAPV.
Abgerechnet werden können ambulante SAPV-Leistungen einfach mit dem Online-System des Deutschen Medizinrechenzentrums. Dazu ist lediglich eine Anmeldung auf der Internetseite www.dmrz.de nötig. Nach Freischaltung des Zugangs haben Pflegedienste die Möglichkeit, die internetbasierte Pflegesoftware des DMRZ kostenlos zu nutzen. .