Pressemitteilungen

Deutsches Medizinrechenzentrum

Pressemitteilungen

Attraktiv für Gesundheitsnetzwerke und Managementgesellschaften

Leistungen in IV-Verträgen einfach über das Internet abrechnen

Düsseldorf, den 25. September 2012: Seit Anfang 2012 müssen ärztliche Leistungen in IV-Verträgen im Rahmen des maschinellen Datenaustauschs abgerechnet werden. Abrechnungen per Papierbeleg oder Telefax sind nicht mehr zulässig. Damit rücken Softwarelösungen in der Integrierten Versorgung (IV) in den Fokus. Das Problem: Anders als bei Arztsoftware in der Regelversorgung, fehlt bislang ein einheitlicher Standard für Schnittstellen. Das Deutsche Medizinrechenzentrum präsentiert nun eine Lösung, mit der Leistungen aus IV-Verträgen einfach über das Internet abgerechnet werden können.

Für viele Gesundheitsnetze stellt die elektronische Abrechnung der IV-Verträge ein Problem dar. Dabei ist diese durch das Gesetz klar vorgeschrieben. Nach § 295a SGB V regelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Einzelheiten für die Abrechnung von Verträgen zur Integrierten Versorgung (§ 140a) und zur Versorgung nach § 73b (Hausarztverträge) und § 73c (Bes. Amb. Ärztl. Versorgung). Aufgrund von Neuerungen für die Technische Anlage 3.0, die seit 2012 neben Hausarztverträgen und der Besonderen Ambulanten Ärztliche Versorgung auch die Integrierte Versorgung miteinschließt, dürfen IV-Leistungen seit dem 1. Januar 2012 nur noch im Rahmen des maschinellen Datenaustauschs abgerechnet werden. (Aktuell, Stand 10.2016, wird die Technische Anlage 4.0 verwendet). 
Die Abrechnung beleghaft oder etwa per Telefax durchzuführen entfällt dadurch. Auch die enthaltenen Leistungen unterschiedlicher Leistungserbringer in Komplexpauschalen müssen nun nach gesonderten Verfahren abgerechnet werden. Der Haken bei der Abrechnung: Aufgrund fehlender Schnittstellen lassen sich Leistungen aus IV-Verträgen mit der bestehenden IT-Infrastruktur nicht einfach so abrechnen.

Selektivverträge elektronisch abrechnen

Die Integrierte Versorgung von Patienten ist ein Zukunftsmodell, das zunehmend von den Krankenkassen gefördert wird. Dabei werden Patienten qualitätsgesichert und in sektorenübergreifend, bzw. fachübergreifend vernetzten Strukturen versorgt. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken und andere zur Versorgung der Versicherten berechtigte Leistungserbringer kooperieren und sorgen für den notwendigen Wissensaustausch. Hierzu schließen Krankenkassen mit Leistungserbringern entsprechende Verträge. Seit 2012 gibt es jedoch bei vielen Leistungserbringern Probleme mit der Abrechnung solcher IV-Verträge. Nach § 295 Abs. 1b SGB V regelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Einzelheiten für die Abrechnung von Verträgen zur Integrierten Versorgung (§ 140a) und zur Versorgung nach § 73b (Hausarztverträge) und § 73c (Bes. Amb. Ärztl. Versorgung). Aufgrund von Neuerungen in der Technische Anlage 3.0, die nun neben Hausarztverträgen und der Besonderen Ambulanten Ärztliche Versorgung auch die Integrierte Versorgung miteinschließt, dürfen IV-Leistungen seit dem 1. Januar 2012 nur noch im Rahmen des maschinellen Datenaustauschs abgerechnet werden. 
(Aktuell, Stand 10.2016, wird die Technische Anlage 4.0 verwendet). 
Die Abrechnung beleghaft oder etwa per Telefax durchzuführen entfällt dadurch. Auch die enthaltenen Leistungen unterschiedlicher Leistungserbringer in Komplexpauschalen müssen nun nach gesonderten Verfahren abgerechnet werden. Für viele Leistungserbringer stellt eine solche elektronische Abrechnung ein Problem dar. Aufgrund fehlender Schnittstellen lassen sich Leistungen aus IV-Verträgen mit der bestehenden IT-Infrastruktur nicht abrechnen.  Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet dazu jetzt eine Lösung. Über ein Portal im Internet (www.dmrz.de) lassen sich sämtliche IV-Verträge einfach und günstig abrechnen.

Auch für Gesundheitsnetzwerke und Managementgesellschaften

Viele Gesundheitsexperten schlagen eine grundlegende Umstellung des Gesundheitssystems vor und empfehlen, dass Ärzte und andere Leistungserbringer sich zusammenschließen. Niedergelassene Ärzte, Kliniker und andere Gesundheitsberufe, etwa Fachkräfte aus Reha und Pflege, sollen regionale Gesundheitsnetzwerke bilden. Ihnen soll dann gemeinsam die Verantwortung dafür übertragen werden, die Menschen, die sich freiwillig für diese Versorgungsform entscheiden, möglichst lange gesundzuhalten. Schon heute gibt es insbesondere in ländlichen Gebieten viele solcher Gesundheitsnetzwerke. Oftmals werden diese Netze von Managementgesellschaften ins Leben gerufen und verwaltet. Auch hier muss nun elektronisch mit den Krankenkassen abgerechnet werden und das ist oftmals ein Problem. Hat ein Vertragsarzt Leistungen in der Regelversorgung erbracht, erfolgt die Abrechnung in der Regel unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Bei Selektivverträgen hingegen läuft die Abrechnung der Verträge ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen direkt über die Krankenkassen. Ein Netzwerk besteht allerdings aus vielen Ärzten, die meist kein einheitliches AIS (Arztinformationssystem)einsetzen. Schnittstellen für die Integration der Selektivverträge fehlen. Eine Managementgesellschaft, die etwa 100 Ärzte vernetzen will,  muss sich der Herausforderung stellen, den abgeschlossenen  Selektivvertrag für alle Leistungserbringer abrechenbar zu machen. Dazu muss der Vertrag in jedem AIS  hinterlegt werden – und das  erfolgt meist über den Anbieter eines solchen Systems, der dazu Programmierarbeit leistet und u.U. einen nicht unerheblichen Geldbetrag dafür abruft. Die Vernetzung von Ärzten innerhalb eines Gesundheitsnetzwerkes kann also kostspielig werden. Nicht jedoch, wenn die Managementgesellschaft das Internet-Abrechnungssystem des DMRZ einsetzt. Durch die DMRZ-Cloud-Abrechnungsplattform im Internet bedarf es nur eines Browsers und eines Internet-Anschlusses bei den Leistungserbringern.

Anmeldung beim DMRZ 

Das DMRZ ist unabhängig vom eingesetzten AIS. Damit die Daten so einfach wie möglich in das Cloud-System eingeben werden können, hinterlegen die Entwickler die Selektivverträge der Leistungserbringer elektronisch im DMRZ-System. Ein Arzt, der etwa eine bestimmte Leistung aus einem Vertrag abrechnen möchte, braucht sich nicht um Positionsnummern oder Preise zu kümmern, sondern kann die entsprechende Leistung direkt aus einer Liste auswählen. Das DMRZ-System ergänzt die eben genannten Angaben dann automatisch.

Für Gesundheitsnetzwerke und Managementgesellschaften ist das DMRZ-Cloud-Abrechnungssystem geeignet, um allen Teilnehmern eines solchen Gesundheitsnetzwerkes die Abrechnung eines IV-Vertrages zu ermöglichen. Und das quasi sofort. Nur den IV-Vertrag an das DMRZ senden und loslegen. Fertig.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessiert? Kontaktieren Sie uns!