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Düsseldorf, den 14. Juni 2013: Für Anbieter von ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (nach § 43 SGB V), wie Rehabilitationssport und Funktionstraining, wird in diesem Jahr die elektronische Datenübertragung (DTA) bei der Abrechnung über die AOK Nordost zur Pflicht. Einführungstermin in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist der 1. November 2013.
Rehasport-Anbietern, die nach diesem Datum weiterhin mit den Kostenträgern per Papier abrechnen, drohen Rechnungskürzungen von bis zu 5%. Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet eine einfache Lösung zur Abrechnung aller Leistungen innerhalb der Bereiche Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Die elektronische Datenübertragung bei der Abrechnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining trifft vor allem Behindertensportverbände, Sportvereine, Fitnessstudios, private Sportgruppen und Physiotherapie-Praxen. Da die Abrechnung solcher Leistungen ab dem 1. November 2013 elektronisch übermittelt werden muss, damit es nicht zu Rechnungskürzungen von Seiten der AOK Nordost kommt, sollten Anbieter von Rehasport-Maßnahmen dringend eine Lösung finden.
Die wohl einfache Art der elektronischen Abrechnung bietet das Düsseldorfer Internet-Abrechnungszentrum DMRZ (Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH), das bereits mit vielen Verbänden aus dem Bereich Rehabilitationssport und Funktionstraining einen Rahmenvertrag eingegangen ist. Ebenfalls positiv: Da die Abrechnung über den Internet-Browser funktioniert, muss keine Software auf dem Rechner installiert werden. Das ist wirklich sicher.
Das Prinzip der Abrechnung ist einfach: Anbieter von Rehasportleistungen loggen sich mit ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online ihre Abrechnungsdaten in einer komfortablen Eingabemaske. Mit einem Mausklick werden dann die Rechnungen generiert, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen werden die ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel ausgedruckt und zusammen mit Verordnungen und Teilnahmelisten postalisch an die jeweilige Prüfstelle versandt, die vom DMRZ auf dem Rechnungsbegleitzettel vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen wird das Geld von den Kassen an die Leistungserbringer überwiesen, die mit dem DMRZ arbeiten, im Heilmittelbereich sogar meist schon nach 14-21 Tagen.
Alle Anbieter von Leistungen in den Bereichen Rehabilitationssport und Funktionstraining in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern benötigen dringend eine Lösung für die elektronische Datenübermittlung an die Krankenkassen. Die richtige Möglichkeit ist die Internet-Abrechnung über das DMRZ unter www.dmrz.de. Melden Sie sich jetzt einfach an.