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Datenschutz ist mitnichten eine Neuerfindung durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insbesondere in Deutschland hat der Datenschutz schon eine längere Tradition. Die Vorreiter des Datenschutzes sind Bestimmungen, die die Privatsphäre schon früher gezielt geschützt haben: Die Bandbreite reicht vom Beichtgeheimnis, über die ärztliche Schweigepflicht bis hin zum Steuer- oder zum Postgeheimnis.
Das erste Datenschutzgesetz der Welt
Konkret wurde Datenschutz ein Thema, als die Computertechnologie aufkam und immer besser wurde. Und so entstand das erste Datenschutzgesetz der Welt nicht nur mitten in Deutschland, sondern hat sogar seinen Ursprung im Gesundheitssystem: Um Patinten:innendaten in Krankenhausneubauten zentral per EDV verwalten zu können, diskutierte der hessische Landtag in 1960ern, wie sich die sensiblen Daten möglichst sicher und papierlos abspeichern ließen. Weitere technische Neuerungen waren zudem an Schulen geplant. Schließlich wurde 1970 das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG) verabschiedet.
Die nächste Neuerung war das heute noch genutzte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses trat 1978 als „Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung“ bundesweit in Kraft.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Den großen Umbruch im Bereich des Datenschutz gab es 1983 durch das Volkzählungsurteil: Da die Register der Behörden damals als zu lückenhaft angesehen wurden, sollten Beamte bei einer großen Volkszählung von Haustür zu Haustür gehen und etliche Daten zu den Einwohner:innen erheben. Doch das geplante System wurde als zu als verfassungswidrig angesehen. Zudem wurde auf Basis des Grundgesetzes entschieden, dass jede:r selbst bestimmen darf, welche Daten man über sich selbst preisgegeben möchte und wie diese verwendet werden dürfen. Die persönlichen Daten seien Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit und Menschenwürde. Das Volkzählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat den heutigen Datenschutz maßgeblich geprägt.
Weitere Gesetze und Richtlinien, die beim Datenschutz eine wichtige Rolle gespielt haben, sind die Europäische Datenschutzrichtlinie von 1995, die „Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“ 2002, das Telekommunikationsgesetz 2004 und schließlich die europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO oder DS-GVO. Beschlossen wurde diese 2016 und ist seit 2018 verpflichtend.
Was unterscheidet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von der DSGVO?
Auf Basis der DSGVO wurde 2017 auch das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überarbeitet. In Deutschland aktuell relevant sind sowohl die DSGVO als auch das BDSG-neu. Letzteres ergänzt diverse Vorgaben aus der EU-weiten Grundverordnung mit Blick auf das deutsche Gesetz. Denn die DSGVO gestattet, dass jeder EU-Staat die Regeln noch genauer definieren darf – sofern die Gesetze der DSGVO nicht wiedersprochen werden. Insofern konkretisiert das BDSG-neu die Datenschutz-Grundverordnung.
Da das Thema Datenschutz in Deutschland schon lange eine wichtige Rolle gespielt hat, hat sich durch die DSGVO gar nicht viel geändert. Eher darfst Du nun sicher sein, dass persönliche Daten nicht nur bundesweit, sondern nun auch EU-weit geschützt sind.
Interessant ist, dass die DSGVO auch außerhalb der EU ihre Spuren hinterlässt. „Der Schutz unserer Privatsphäre ist Teil der europäischen DNA“, erklärten 2021 Věra Jourová und Didier Reynders von der derzeitigen EU-Kommission. „Die europäischen Datenschutzregeln sind heute zum Goldstandard geworden und ein Modell, dem man in großen Teilen der Welt folgt.“ Außerdem gibt es seit Einführung der DSGVO auch immer wieder Datenschutz-Abkommen mit Ländern außerhalb der EU – wie z. B. Südkorea, USA oder Japan. Und die DSGVO beeinflusst und und inspiriert auch andere Staaten, bei der Entwicklung eigener Datenschutzrrichtlinien und -gesetze.
Welche Gesetze rund um den Datenschutz für Pflegedienste, Praxen und Fahrdienste gelten
Doch welches Gesetz und welche Richtlinie entscheidet denn nun, wenn es um Patientendaten oder dergleichen geht? Beispielsweise mit Bezug zur Pflege lassen sich (laut des Pro PflegeManagement Verlags) folgende Vorgaben festlegen:
Öffentlich-rechtliche Träger – wie Städte, Gemeinden oder Landkreise – müssen sich an der DSGVO orientieren.
Privat-rechtliche Träger – z. B. Pflegeeinrichtungen mit der Gesellschaftsform einer GmbH – müssen sich an der DSGVOin Verbindung mit dem BDSG-neu orientieren.
Evangelische Träger müssen sich nach dem Kirchengesetz orientieren.
Katholische Träger müssen sich nach den Anordnungen zu dem kirchlichen Datenschutz orientieren.
Auch gibt es weitere Gesetze, die für Pflegedienste, Heilmittelpraxen oder Fahrdienste rund um das Thema Datenschutz gelten. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend, gibt aber einen ersten Überblick, welche Gesetze für Dich möglicherweise relevant sein könnten:
Strafgesetzbuch (StGB) – z. B. zur ärztlichen Schweigepflicht
Sozialgesetzbücher (SGB) – zu allen sozialen Daten
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) – zu zivilrechtlichen Fragen in Bezug auf Heim- und Pflegeverträgen
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – zum Erfassen und Bereitstellen von Mobilitätsdaten bei der Beförderung von Personen
Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) – rund um Werbung und Website
Abgabenordnung (AO) – zu Aufbewahrungsfristen von steuerlichen Unterlagen
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) – zu allem, was mit Buchführung zu tun hat
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – z. B. zum Akteneinsichtsrecht von Arbeitnehmern oder zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung von Technik, mit der das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwacht werden kann
Demnächst im Blog gehen wir auf die DSGVO genauer ein – und erklären, welche Grundsätze beim Datenschutz gelten und was es mit den „besonderen“ personenbezogenen Daten auf sich hat.
Allgemeiner Hinweis: Unsere Ratgebertexte zum Datenschutz und zur Datensicherheit dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für konkrete Hilfestellung – angepasst an Deine berufliche Lebenslage – wendest Du Dich bitte an eine:nFachanwält:in.