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Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad (1 oder höher) erhält, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Eine bestimmte Form sind die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel – also jene, die einmalig genutzt werden können und jedes Mal weggeschmissen werden.
Die Pflegeverbrauchspauschale: 40 Euro monatlich
Um als Pflegebedürftige:r die Kosten gering zu halten und um bürokratischen Aufwand zu reduzieren, bieten die Pflegekassen die Pflegeverbrauchspauschale oder Pflegehilfsmittelpauschale an.
Die Pflegeverbrauchspauschale beträgt bis zu 40 Euro pro Monat. Diese erhalten Pflegebedürftige entweder über ihr Konto, sollten die Verbrauchsmittel in Apotheken oder Drogerieläden selbst gekauft werden. Oder aber man lässt sich von Sanitätshäusern, Apotheken oder entsprechenden Onlineanbietern vorkonfigurierte Pakete mit Pflegehilfsmitteln liefern; in diesem Fall kümmern sich die Anbieter um die Kostenübernahme und rechnen mit der Pflegekasse ab. Die Pflegebedürftigen erhalten die Pakete dann von den Anbietern monatlich frei Haus zugeschickt.
Außerdem: Aufgrund des höheren Infektionsrisikos durch Covid-19 wurde die Pflegeverbrauchspauschale eine Zeit lang auf 60 Euro angehoben. Damit sollten die Mehrkosten für Mundschutz oder Desinfektionsmittel abgedeckt werden. Dieses Corona-bedinge Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale galt aber nur von April 2020 bis Ende 2021. Seit Januar 2022 beträgt die Pflegeverbrauchspauschale wie gewohnt 40 Euro.
Sie bieten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch an? Für Ihre Kunden ist es am einfachsten, wenn Sie direkt die Pflegeverbrauchspauschale mit der Kasse abrechnen. Wir von DMRZ.de unterstützen Sie dabei! Testen Sie unsere Hilfsmittel-Abrechnung.
Welche Pflegehilfsmittel genau sind denn zum Verbrauch bestimmt?
Hilfsmittel aller Art sind im Hilfsmittelverzeichnis zu finden. In den Kategorien 50 bis 54 werden alle Pflegehilfsmittel aufgeführt – die „zum Verbrauch bestimmten“ Pflegehilfsmittel sind unter Kategorien 54 zu finden. Im Folgenden verraten wir Dir, was alles dazugehört.
Saugende Bettschutzeinlagen (oder Bettschutzauflagen oder Bettschutzunterlagen) nehmen die Körperflüssigkeit von bettlägerigen Pflegebedürftigen auf. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen saugende Bettschutzeinlagen, die für den Einmalgebrauch vorgesehen sind.
Einweghandschuhe und Fingerlinge schützen sowohl den:die Pflegebedürftige als auch die Pflegenden oder Besucher vor Infektionen und anderen ansteckenden Krankheiten. In der Regel sind Einmalhandschuhe und Fingerlinge aus Latex, Vinyl oder Nitril.
Ein medizinischer Mundschutz oder Mundnasenschutz reduziert die Verbreitung bzw. Aufnahme von Infektionen über die Atemwege. Hierzu gehören OP-Masken sowie FFP2-Masken.
Zur Schutzbekleidung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gehören auch Schutzschürzen aus Kunststoff in unterschiedlichen Längen. Diese sind feuchtigkeitsabweisend und sind als Einwegbekleidung vorgesehen.
Für die Nahrungsaufnahme sind Einmal-Schutzlätzchen oder -Schutzservietten praktische Hilfsmittel. Oft werden Einmallätzchen mit Auffangtaschen angeboten, die Flüssigkeiten oder herunterfallende Speisereste auffangen.
Flüssiges Desinfektionsmittel ist in der Pflege unerlässlich und verhindert, dass sich Krankheitserreger ausbreiten können. Als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kommen sowohl Desinfektionsmittel für Hände als auch für Oberflächen zum Einsatz.
In einem nächsten Text erklären wir Dir, wie sich Pflegehilfsmittel beantragen lassen und wie Anbieter diese abrechnen können.