TI-Pauschale für die Pflege
Pflege, Telematikinfrastruktur

Die TI-Pauschale für die Pflege (Finanzierung der Telematikinfrastruktur)

Nach langem Ringen steht nun die Finanzierung der TI (Telematikinfrastruktur) für Pflegeeinrichtungen. Wir geben einen Überblick über die neue TI-Pauschale.

2023 entschied der Gesetzgeber, für Leitungserbringer:innen das Finanzierungssystem zur TI (Telematikinfrastruktur) umzuwandeln. Doch die Verhandlungen dazu zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden hielten sich hin. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) sah im Februar 2024 die Verhandlungen bereits als gescheitert. „Die fehlende Refinanzierung der durch die Nutzung der TI anfallenden Kosten für die Pflegeeinrichtungen ist nicht hinnehmbar“, urteilte beispielsweise Wolfgang Voßkamp vom bad. „Zuverlässigkeit der Politik bei der Umsetzung der Digitalisierung fehlt seit Jahren. Das führt zu Vertrauensverlusten. Ohne Vertrauen wird nicht investiert und damit nicht digitalisiert.“ Doch es kam zum Glück anders: Im April 2024 konnte endlich eine Einigung erzielt werden. Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen gibt es ab sofort die TI-Pauschale.

Kurz erkärt: Die Telematikinfrastruktur (TI) und die bisherige Finanzierung

Telematikinfrastruktur – das bedeutet, Vernetzung aller Akteure im deutschen Gesundheitswesen und eine fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitsbereich. Aktuell stockt der Vorstoß noch, wobei immerhin mit Neuerungen wie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder dem E-Rezept schon erste Erfolge erzielt werden konnten. Nach und nach sollen auch alle „sonstigen“ Leistungserbringer:innen an die TI angeschlossen werden – auch Pflegeeinrichtungen. Aber das ist mit Kosten verbunden. Es müssen Konnektoren und Kartenlesegeräte angeschafft werden, die für den sicheren Zutritt in die TI unerlässlich sind. Und zudem muss auch der Mehraufwand der Nutzung und der Pflege der Akten etc. über die TI honoriert werden.

Bisher wurde vorgesehen, für die Anschaffung der Technik eine entsprechend hohe Pauschale zu erhalten. Für den laufenden Betrieb waren Quartalszahlungen vorgesehen. Doch die neuen Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Pflegefachverbänden sehen nun aber vor, dass eine monatliche Pauschale abgerechnet werden kann.

Die neuen Finanzierungsvereinbarungen für Pflegeeinrichtungen zusammengefasst

  • Ab sofort gibt es für alle Pflegeeinrichtungen (also auch ambulante Pflegedienste) eine monatliche TI-Pauschale. (Diese wird aber quartalsweise ausgezahlt.)

  • Die monatliche Pauschale besteht aus einer Grundpauschale sowie – im Bedarfsfall – aus zwei Zuschlagspauschalen. Letzteres ist dazu gedacht, die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA), die für die TI-Anbindung benötigt werden, zu refinanzieren.

    • Die monatliche Grundpauschale: 192,80 € (Juli–Dezember 2023) bzw. 200,22 € (seit Januar 2024)

    • Die monatliche Zuschlagspauschale: jeweils 7,20 € (Juli–Dezember 2023) bzw. 7,48 € (seit Januar 2024)

  • Voraussetzung ist, dass das Geld auch wirklich im Rahmen der TI genutzt wird. Das heißt: Die Pflegeeinrichtungen müssen sich mit Konnektoren, VPN-Zugangsdiensten, Kartenterminals, den benötigten Karten (eHBA und SMC-B) und weiterer benötigter Technik ausstatten. Die Pauschale deckt sämtliche Anwendungen und Dienste der TI ab – von dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), über der elektronischen Patientenakte (ePA) bis hin zur KIM-Anbindung (Kommunikation im Medizinwesen).

  • Zu Beginn der Auszahlung wird eine Eigenerklärung benötigt, die auf der Website des GKV-Spitzenverband heruntergeladen werden kann. Belege für die Anschaffung der Technik müssen nicht eingereicht werden, jedoch im Falle einer Stichproben-Prüfung zur Verfügung stehen. Sollten Technik oder Anwendungen fehlen oder nicht up to date sein, besteht die Gefahr, dass die Pauschale gekürzt oder schlimmstenfalls pausiert wird. Details hierzu sind in den Finanzierungsvereinbarungen zu finden.

  • Die eingesetzte Branchensoftware muss Kommunikation im Medizinwesen (KIM) unterstützen. Gut zu wissen: Du rechnest Pflege über DMRZ.de ab und nutzt die praktische Pflegesoftware? Wir sind bereits dabei, die DMRZ.de Pflegesoftware an die TI anzubinden und mit KIM auszustatten. Wir halten dich auf dem Laufenden. 

  • Die Antragstellung ist ab sofort möglich – und zwar rückwirkend bis zum 1.7.2023.

  • Hat bereits eine Pflegeeinrichtung von der „alten“ TI-Finanzierung Gebrauch gemacht, dann wird die „neue“ Ti-Pauschale für 30 Monate um 50 % reduziert.

Für Pflegeeinrichtungen gibt es zwei (sehr ähnliche) Finanzierungsvereinbarungen: Eine für Einrichtungen, die ausschließlich Pflegeleistungen der Krankenkasse nach SGB V anbieten (z. B. häusliche Krankenpflege, ambulante Intensivpflege oder SAPV), und eine für Einrichtungen, die Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI (plus ggf. ergänzend auch Leistungen nach SGB V) anbieten. Beide Finanzierungsvereinbarungen sind auf der Website des GKV-Spitzenverbands zu finden.
 

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