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Physiotherapeut:innen aufgepasst! Ab dem 1. November können Ärzt:innen die neue Blankoverordnung für die Physiotherapie verschreiben. Und ab diesem Tag kann die Blankoverordnung auch mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Klappt das dann auch mit DMRZ.de? Klare Antwort: Ja! Die Kolleg:innen der Ergotherapie konnten das pünktlich zum Start ihrer Blankovorordnung im Frühjahr tun – und ebenso stehen wir von DMRZ.de auch jetzt in den Startlöchern. Deine Physio-Blankoverordnungen kannst Du einfach und bequem mit DMRZ.de selbst abrechnen.
Blankoverordnungen für Physiotherapie kannst Du ab dem 1. November sowohl in der klassischen Bestandssoftware als auch in der neuen Heilmittelabrechnung verarbeiten.
Du kennst du neue Heilmittelabrechnung noch nicht? Dann teste sie kostenlos und unverbindlich.
Die neue Heilmittelabrechnung testen
(Solltest Du DMRZ.de bereits nutzen, aber arbeitest noch nicht mit der neuen Heilmittelabrechnung, dann wende dich an den Support.)
Wie Blankoverordnungen abgerechnet werden
Wir zeigen Dir Schritt für Schritt, wie sich Blankoverordnungen mit der neuen Heilmittelabrechnung verarbeiten lassen.
1. Überprüfen
Hast Du eine der neuen Blankoverordnungen für Physiotherapie erhalten, dann prüfe zunächst, ob diese vollständig und korrekt ist. Hier haben wir für Dich zusammengefasst, worauf Du bei der Blankoverordnung achten musst.
2. Verordnung erfassen
Erfasse die Verordnung ganz normal über Deinen DMRZ.de-Zugang. Am schnellsten geht dies, wenn Du auf „Verordnung fotografieren“ klickst und die Blankoverordnung mit Deinem Smartphone digitalisierst. Alternativ kannst Du die Daten der Verordnung auch manuell eingeben. Das Beste ist: Wählst Du das Feld „Blankoverordnung“, dann werden Dir automatisch auch nur die Diagnosen angeboten, die für die Blankoverordnung zulässig sind. Das reduziert das Risiko, etwas falsch abzurechnen, um ein Vielfaches!
3. Leistungen eintragen
Trage dann im nächsten Schritt alle bisherigen Leistungen mitsamt den jeweiligen Positionsnummern ein. Auch hier, werden grundsätzlich nur die Leistungen angeboten, die für die Blankoverordnung gestattet sind. Und ebenso kannst Du auch die Rückseite der Verordnung per Smartphone und Texterkennung erfassen.
Unser Tipp: Du kannst Verordnungen auch dann anlegen, wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Fall setzt Du die Verordnung am Ende auf „in Arbeit“. Der Vorteil: So kannst Du während der Behandlung kontrollieren, ob die Frist der Blankoverordnung schon überschritten wurde oder Du die:den Patient:in öfters als üblich behandelt hast. Im Fall, dass Du mit der Blankoverordnung die sogenannte rote Ampelphase erreicht hast, erscheint im DMRZ.de-System eine entsprechende Warnmeldung. Praktisch!
4. Blankoverordnung abrechnen
Die Plausibilitätsprüfung von DMRZ.de warnt Dich, sollte eine Eingabe falsch sein. Die Überprüfung schlägt auch bei speziellen Regeln für die Blankoverordnung an. Der Vorteil: Die Gefahr, dass die Kostenträger Abrechnungen ablehnen, wird dadurch extrem reduziert.
Auch die neuen Leistungen für Blankoverordnungen abrechnen
Ab dem 1.11. kannst Du über DMRZ.de selbstverständlich auch die neuen Leistungen, die anlässlich der Physiotherapie-Blankoverordnung verfügbar sind, abrechnen. Konkret sind das:
Physiotherapeutische Diagnostik (PD): Zu Beginn der Behandlung Therapieziele definieren und Therapieplan erstellen.
Bedarfsdiagnostik (BD): Therapieplan im Bedarfsfall anpassen.
Versorgungsbezogene Pauschale: Eine einmalige Mehraufwands-Pauschale für jede Blankoverordnung.