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Auf einen Antrag der Patientenvertretung hin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Beratungsverfahren eingeleitet, mit dem die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) einer genauen Prüfung unterzogen werden soll. Im Fokus dabei stehen gegebenenfalls notwendige Anpassungen der HKP-RL für komplexe Versorgungsbedarfe oder besondere Versorgungsumstände schwer kranker Patient:innen.
G-BA-Patientenvertretung fordert permanente medizinische Überwachung für mehr Schwerkranke
In einer Pressemitteilung vom 20. Februar fordert die Patientenvertretung der G-BA schnellstmöglich eine Auffangregelung für bestimmte Schwerkranke. Diese würden seit Einführung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) im Oktober 2023 durchs Raster der Versorgung fallen. Gestrichen wurde damals Leistungsziffer 24 für spezielle Krankenbeobachtung aus dem Häusliche-Krankenpflege-Katalog (HKP-Katalog). Damit entfiel laut der Patientenvertretung für viele Betroffene die Grundlage einer für sie mitunter notwendigen kontinuierlichen Gesundheitsüberwachung im Rahmen der Außerklinischen Intensivpflege (auch Ambulante Intensivpflege genannt).
Permanente medizinische Überwachung kommt seitdem nur Patient:innen zugute, die die Kriterien der AKI-RL erfüllen. Ihr zufolge haben Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege nur dann Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege, wenn:
Im Umkehrschluss bedeutet es, dass Schwerkranken ohne Diagnose einer permanenten Lebensbedrohung aufgrund ihrer Krankheit keinen Anspruch auf durchgehende Gesundheitsbeobachtung haben. Das ist der Fall, wenn eine Krankenbeobachtung und gegebenenfalls auch Pflege zwar nötig sind, nach Ansicht gesundheitlicher Begutachter:innen jedoch nicht zwingend durch besonders qualifizierte Pflegefachkräfte erbracht werden müssen.
„In der Praxis bedeutet das, dass Angehörige die Versorgung oft alleine stemmen müssen oder langwierige Gerichtsverfahren führen müssen – auch wenn jederzeit lebensbedrohliche Situationen eintreten können. Das ist eine unhaltbare Situation“, resümiert Markus Behrendt von der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss im G-BA laut haeusliche-pflege.net.
Tragischer Fall verdeutlicht Notwendigkeit einer Überarbeitung der AKI-Regelung
Welche Belastung seit Einführung der AKI-RL und der damit geschehenen Streichung der Leistungsziffer 24 aus dem HKP-Katalog für Patient:innen und ihre Angehörigen hervorgeht, macht ein Beispiel deutlich: Der Anspruch eines an einem Gendefekt leidenden Kindes war mit der Begründung abgelehnt worden, das Kind sei wegen seiner Erkrankung nicht dauerhaft – also täglich – lebensbedrohenden Krisen ausgesetzt. Jedoch birgt jener Gendefekt des Kindes durchaus das Risiko regelmäßiger Krampfanfälle mit einem Potenzial für mitunter lebensbedrohliche Atemaussetzer.
Jene Entscheidung der verantwortlichen medizinischen Begutachter:innen stellte die Mutter vor die Herausforderung, ihr Kind rund um die Uhr alleine zu betreuen. Damit setzte sie sich einer sehr hohen eigenen Belastung mit dem Risiko der Überforderung aus. Auch ist die Gefahr groß, dass man durch die Aufgabe der Arbeitsstelle in prekäre Lebenssituationen geraten kann.
Jene aktuelle Situation der Außerklinischen Intensivpflege sieht die Patientenvertretung im G-BA als „Versorgungslücke“, wie sie es eigens bezeichnet. Daher drängen ihre Vertreter:innen auf eine schnellstmögliche Novellierung der AKI-Regelung, um um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und Betroffene vor dem langwierigen Gang vor die Sozialgerichte zu bewahren.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation verändert wird. Unter anderem wird zu dieser Versorgungslücke im Mai diskutiert werden. Wir von DMRZ.de behalten die Lage weiterhin im Blick.
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