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Sie können in den Versichertendaten das Institutionskennzeichen (IK) für Krankenkassen (10xxxxxxx), Pflegekassen (18xxxxxxx), Sozialhilfeträger (13xxxxxxx), für private Krankenversicherungen (16xxxxxxx) und für Krankenversicherungsträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (95xxxxxxx) hinterlegen.
Das Institutionskennzeichen (IK) dient in der Abrechnung mit den Krankenkassen als eindeutige Identifikation der Leistungserbringer. Es besteht aus einer neunstelligen Ziffernfolge, hinter der ein Datensatz steckt. Alle Vertragspartner, die für die Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen, bekommen ein IK für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und den Zahlungsverkehr.