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(23.02.12) Die Heilkundeübertragungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist nicht vom Bundesgesundheitsministerium beanstandet worden und wird voraussichtlich nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Zunächst sollen in Modellvorhaben und nach festgelegten Kriterien ärztliche Tätigkeiten auf Kranken- und Altenpflegeberufe übertragen werden.
Der Arzt wird allerdings weiterhin Diagnose, Indikation, Überweisung und Behandlungsplan erstellen. Zu den übertragenen Tätigkeiten zählen "sowohl prozedurenspezifische Leistungen wie Blutentnahme oder Flüssigkeitssubstitution als auch diagnosebezogene Versorgungskonzepte mit dahinter festgelegten Maßnahmen (Diabetes Mellitus, chronische Wunden, Hypertonie und Demenz)."