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Ein Selektivvertrag – auch Direktvertrag oder direkter Versorgungsvertrag genannt – ist eine eigenständige Vertragsform im deutschen Gesundheitswesen. Hier schließt ein Leistungserbringer, Arzt, Medizinisches Versorgungswerk oder ähnliches „direkt“ mit der Krankenkasse einen Vertrag zur Behandlung von Patienten ab. Im Gegensatz zum üblichen Kollektivvertrag steht zwischen Kasse und Arzt keine Kassenärztliche Vereinigung, die die Zusammenarbeit managt und sich um die (kollektiv gültigen) Verträge kümmert.
Leistungen aus Selektivverträgen lassen sich schnell und einfach über DMRZ.de mit den Kostenträgern abrechnen.