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Laut Urteil des Bundessozialgerichts (AZ: B 1 KR 4/09 R) vom 27. Oktober 2009 sind Heilmittelerbringer zur Prüfung der ärztlichen Verordnung verpflichtet. Obwohl die Ärztinnen und Ärzte die Heilmittelverordnung ausstellen und auch entsprechend prüfen, stehen Heilmittelerbringer in der Pflicht, die Verordnungen ebenfalls zu kontrollieren. Anderseits drohen Heilmittelerbringern bei Fehlern Rechnungskürzungen durch die Kostenträger. Die Heilmittelverordnung ist auf inhaltlicher wie sachlicher Fehler als auch auf Plausibilität zu prüfen.