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Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind Selbstverwaltungskörperschaften aller Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland. Wer in einem dieser Berufe arbeitet, ist automatisch Mitglied in einer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung. Die KVs sind die Institutionen, die mit den Landesverbänden der Krankenkassen über die Vergütungen der ärztlichen Leistungen verhandeln. Auch werden die Vergütungen, die Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigung zahlt, von letzterer unter den Ärzten und Psychotherapeuten (entsprechend der erbrachten Leistungen) aufgeteilt. Für Regelungen und Tarife auf Bundesebene ist die übergeordnete Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verantwortlich.