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Die Inkontinenzpauschale ist eine pauschale Abgeltung von Kosten für Inkontinenzhilfen in Pflegeeinrichtungen. Jedem inkontinenten Bewohner dieser Einrichtungen (wie z. B. Pflegeheimen) steht diese Pauschale zu, die jedoch nach Bundesland variieren kann. Die Besonderheit bei der Inkontinenzhilfe ist, dass diese (im Gegensatz zu allen anderen Leistungen und Pflegehilfsmitteln) nicht mit der Pflegekasse, sondern mit der Krankenkasse des Versicherten abgerechnet werden.
Gut zu wissen: Stationäre Pflegeheime können ihre Inkontinenzpauschalen schnell und einfach über DMRZ.de mit den Krankenkassen abrechnen.