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Eine Elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Datensammlung zum Gesundheitszustand der Patienten; sie wird teilweise auch als Elektronische Gesundheitsakte (eGA) bezeichnet. Die ePA sollte nicht mit der einrichtungsbezogenen Patientenakte verwechselt werden, die ein Arzt oder ein Therapeut digital führt und die je nach Auslegung gelegentlich auch ePA bezeichnet werden kann. Vielmehr handelt es sich um eine cloudbasierten Datenbank, in der alle medizinischen Daten landesweit einheitlich gespeichert werden. Grundlage dieser Maßnahme, ist das sogenannte E-Health-Gesetz und die Telematikinfrastruktur.
Der Patient ist es, der die Kontrolle über die 2021 eingeführte ePA hat: Er hat über eine entsprechende Website oder App der Krankenkasse Zugriff auf seine Daten, kann festlegen, mit welchem Arzt er welche Informationen teilt und wie für lange er dem Leistungserbringer den Zugriff erwehrt. Die Krankenkassen haben über die Daten keine Leserechte.
Die Informationen, die in der ePA gespeichert werden, sind Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Medikationspläne – zukünftig auch Impfausweis, Mutterpass, Zahnbonusheft und das Untersuchungsheft für Kinder.