Das Elektronische Rezept, kurz E-Rezept oder eRezept, dient zur schnelleren Verschreibung von Arzneimitteln und zur Vermeidung von Papierablagen. Er ist der Nachfolger des bekannten, rosafarbenen Apothekenrezepts: Ärzte werden ihre Apothekenverordnungen zukünftig weitestgehend digital ausstellen. Damit das neue E-Rezept auch wirklich alle Menschen abholt, wird es zukünftig (Stand Mai 2023) folgende drei Wege der Nutzung geben:
- E-Rezept-App: Das Rezept wird direkt an die App auf dem Smartphone gesendet und kann von dort aus direkt an die Wunschapotheke gesendet werden. Beispielsweise können Sie so – egal, wo sie sich befinden – das Medikament ordern und erhalten dann eine Benachrichtigung, sobald es abgeholt werden kann. Zukünftig kann man auch Rezepte von Familienmitgliedern (z. B. Kinder oder Senioren) über die App verwalten.
- Elektronische Gesundheitskarte: Das Rezept wird elektronisch auch der eGK gespeichert und kann so vor Ort in der Apotheke abgerufen werden.
- Ausdruck: Als analoge Alternative können die Praxen das Rezept samt einem Rezeptcode auch auf Papier ausdrucken. Diese Form löst das rosafarbene Apothekenrezept ab.
Das E-Rezept soll die Medikamentenabgabe vor allem sicherer machen. Ab 1. Januar 2024 wird das E-Rezept im Zuge der Telematikinfrastruktur für alle verpflichtend.