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Als Beitragssätze bezeichnet man die Anteile des jährlichen Arbeitentgelts eines Angestellten, welches an die Sozialversicherungen abgeführt werden. Berechnungsgrundlage ist also das jährliche Bruttoeinkommen (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Bezüge aus Direktversicherungen, Renten oder Witwenbezüge fallen in das jährliche Bruttoeinkommen.
In der Regel beträgt in Deutschland der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung 14,6 % und für die Pflegeversicherung 3,05 %, wobei beide Sätze i. d. R. zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Je nach Bundesland, Alter oder familiären Status können diese Sätze variieren. Auch wird der Beitragssatz anders berechnet, sollte jemand sich freiwillig versichern.