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Düsseldorf, den 15. April 2013: Die demografische Entwicklung spielt im deutschen Gesundheitswesen eine zunehmend wichtige Rolle. Durch eine immer älter werdende Bevölkerung nehmen altersbedingte und chronische Erkrankungen zu, was unsere Gesellschaft vor große medizinische und ökonomische Aufgaben stellt. Einen wichtigen Beitrag zur Lösung der damit einhergehenden Probleme kann das Telemonitoring leisten. Hierbei werden Patienten mit Geräten zur Messung von Vitaldaten wie Gewicht, Blutdruck und Herzfrequenz ausgestattet.
Übermittelt werden solche systembezogenen und diagnostischen Daten von den Endgeräten beim Patienten direkt an spezielle Plattformen im Internet, wo sie analysiert werden und dem Betreuer oder dem behandelnden Arzt in übersichtlicher Form zur Verfügung stehen. Auch das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) geht mit der Zeit und kündigte im April an, in Zukunft Schnittstellen zur Übertragung solcher diagnostischen Messwerte in sein Online-System (www.dmrz.de) anzubieten.
Trotz der positiven Effekte, die viele Experten dem Telemonitoring bescheinigen, gab es im März einen Rückschlag für ein entsprechendes Gesetz. Eigentlich sollte vom Bewertungsausschuss bis Ende März 2013 geprüft werden, inwieweit telemedizinische Leistungen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden können. Doch der Bewertungsausschuss hat die Frist verstreichen lassen. So gibt es daher noch immer keine EBM-Ziffer. Dabei gehen viele Experten davon aus, dass sich durch den flächendeckenden Einsatz von Telemonitoring in einem Zug die Lebensqualität und -erwartung chronisch kranker Patienten steigern und die Gesamtkosten für die Behandlung von Krankheiten wie Diabetes, Herz- und Lungenkrankheiten im Vergleich zur Standardbehandlung um 10 bis 50 Prozent senken lassen. Auch der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) hat im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts „Technologie und Dienstleistungen im Demografischen Wandel" eine Studie verfasst, aus der sich positive Effekte der Telemedizin ableiten lassen. Entscheidend für die Einsparungen seien der Studie zufolge die bis zu 70 Prozent geringeren Kosten für stationäre Behandlungen durch die frühzeitige Erkennung von Veränderungen, aber auch durch einen verbesserten Umgang des Patienten mit seiner Erkrankung. Telemonitoring führe demnach zu einer höheren Behandlungsqualität, zu einer besseren Therapietreue sowie zu einer Reduzierung von Risikofaktoren für Hospitalisierungen und schwere Folgeerkrankungen. Um diese Potenziale zu erschließen, sei, so die Untersuchung des VDE, allerdings eine Systemänderung des heutigen Versorgungssystems hin zu einer effizienteren, an Qualität und klinischen Endpunkten orientierten Behandlung erforderlich. Eine zukünftige ambulante Regelversorgung für chronisch Kranke sollte auf standardisierten Verfahren aufgebaut sein, ein unabhängiges Qualitätsmanagement beinhalten und die Möglichkeit einer leistungsabhängigen Vergütung vorsehen.
In der Neuregelung des Versorgungsstrukturgesetzes vom 1. Januar 2013 wurde der Begriff „Telemedizin“ erstmals im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert mit weit reichenden Veränderungen. In § 87 Absatz 2a SGB V ist eine klare Handlungsanweisung an den Bewertungsausschuss enthalten, bis spätestens zum 31. Oktober 2012 zu überprüfen, inwieweit ambulante telemedizinische Leistungen erbracht und ärztliche Leistungen bis zum 31.März 2013 auf Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) beschlossen werden können. Leider haben Zweifel am Sinn telemedizinischer Leistungen einen Durchbruch bislang verhindert. Kritiker bezweifeln den Nutzen einer zusätzlichen telemedizinischen Überwachung wichtiger Gesundheitsparameter. Ihrer Meinung nach scheint Telemedizin als Ergänzung zur normalen Versorgung bei Patienten mit langdauernder Erkrankung nicht kosteneffektiv zu sein.
Trotz der derzeitigen Rückschläge erscheint die Telemedizin zumindest bei Indikationen, wie etwa COPD und Asthma als eine Möglichkeit, Patienten künftig zu betreuen. Schon etabliert ist die Überwachung der Lungenfunktion nach Lungentransplantation. Interessant sei nach Meinung von Experten darüber hinaus die Überwachung von ambulanten Beatmungspatienten und von Patienten mit pulmonaler Hypertonie. Beim DMRZ ist man sich derweil sicher, dass die Politik eine Lösung finden wird und bereitet sein Online-System darauf vor, in Zukunft auch Vitalwerte importieren zu können, wovon vor allem Pflegedienste und Ärzte profitieren könnten.