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Ontrabio - Einfaches Abrechnen und Planen der Mobilitätshilfen für Kommunen

So sparen Kommunen bei der Bereitstellung von Mobilitätshilfen

Düsseldorf, den 30.11.2011: Städte und Kreise haben die Aufgabe, behinderten Menschen die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und in diesem Rahmen die Mobilität im Nahbereich sicher zu stellen (die sog. Mobilitätshilfe bzw. Mobilitätshilfen). Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) hat nun ein einfaches System entwickelt, mit dem die Mobilitätshilfen abgerechnet, verwaltet und geplant werden können.

Einfaches Prinzip – Infrastruktur zur Organisierung der Mobilitätshilfen bereits vorhanden

Ontrabio heißt das System der Internet-Abrechnungsplattform des DMRZ (www.dmrz.de), mit dem Kommunen die vorgeschriebenen Mobilitätshilfen für schwerstbehinderte Menschen effizient abrechnen, dokumentieren, kontrollieren und so den Personenverkehr im Sinne der behinderten Menschen vereinfachen können. Das Prinzip des DMRZ-Systems ist einfach: Die von der Stadt beauftragten Beförderungsunternehmen erfassen die Leistungen zur Mobilitätshilfe auf der Online-Abrechnungsplattform des DMRZ im Internet. Einmal im Monat werden vom DMRZ-System auf Grundlage der eingegebenen Fahrten im Rahmen der Mobilitätshilfen dann Rechnungen im PDF-Format generiert, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialverwaltungen direkt im DMRZ-System eingesehen werden können. Beide Parteien, sowohl die Fahrdienste als auch die Kommune, bekommen dabei einen speziellen Zugang zum DMRZ-Online-System und können sich so über den aktuellen Stand der bereits geleisteten Mobilitätshilfen informieren. Mit einem sicheren TAN-Verfahren loggen sich diese, ähnlich wie beim Online-Banking, in das DMRZ-System ein. Nötig dazu sind lediglich ein Internetzugang und ein Browser. Erste Kundin des DMRZ für die Organisation der Mobilitätshilfen ist die Stadt Karlsruhe, die das System seit Januar 2010 erfolgreich einsetzt.

Informationen zu Mobilitätshilfen in Echtzeit

Da beim DMRZ eine zentrale Datenbank genutzt wird, kann das System jederzeit Auskunft über die Mobilitätshilfe-Kontingente der Fahrgäste geben. Der Unternehmer kann bei der Buchung einer Fahrt also direkt sehen, ob die Fahrt aufgrund der im Quartal zur Verfügung stehenden Mobilitätshilfe-Fahrten noch möglich ist. Damit eine volle Kontrolle über den aktuellen Stand der bereits genutzen Mobilitätshilfen möglich und ein Missbrauch des Systems unmöglich ist, muss der Fahrgast jede Fahrt mit einer TAN-Nummer bestätigen. Dies wird durch das I-TAN Verfahren (bekannt vom Online-Banking), eine Art elektronische Ersatzunterschrift, erreicht. Für jede Fahrt muss der Fahrgast also dem Beförderungsunternehmen eine TAN-Nummer für die Nutzung der Mobilitätshilfen mitteilen – er „unterschreibt“ damit den Beleg. Die Liste selbst hält er geheim. Der Clou: Durch die Nutzung eines Online-Systems können die TAN-Nummern auch per Mobiltelefon vom Beförderungsunternehmen eingeben werden. Kommt es also zu einer spontanen Fahrt, ruft der Fahrdienst mit seinem Handy eine spezielle Internetseite des DMRZ auf, trägt dort die TAN-Nummer ein, die er zuvor vom Fahrgast genannt bekommen hat, und bucht die Mobilitätshilfe-Fahrt ein.

Kommunen sparen bei der Abrechnung der Mobilitätshilfen viel Geld

Durch den Einsatz des DMRZ-Systems Ontrabio sparen Kommunen viel Geld bei der Planung und Abrechnung der Mobilitätshilfen, da die Infrastruktur bereits vorhanden ist. Ontrabio kann sowohl von den Fahrdiensten, Patienten und den Kommunen einfach und sicher im Browser genutzt werden (Abruf der Daten zu gewährten Mobilitätshilfen). Selbst auf mobilen Endgeräten lässt sich Ontrabio für die Organisation der Mobilitätshilfen nutzen. Wer mehr über das DMRZ-System erfahren will, der bekommt unter der Internet-Adresse www.dmrz.de/ontrabio mehr Informationen zur Nutzung und Implementierung der Mobilitätshilfen.

Hintergrundwissen zu Mobilitätshilfen für behinderte Menschen

Wir leben in einer mobilen Gesellschaft. Der Grad persönlicher Selbstständigkeit und Unabhängigkeit misst sich heutzutage in hohem Maße an der Mobilität des Einzelnen. Menschen mit Behinderungen haben auch den Wunsch, mobil zu sein, um diesen Bedürfnis zu entsprechen, wurden die Mobilitäshilfen ins Leben gerufen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ist für diese Personengruppe jedoch häufig eingeschränkt. Wegen Art und Schwere der jeweiligen Behinderung ist eine Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht oder nicht überall möglich (und genau hier greift die Mobilitätshilfe). Zahlreiche Stadt- und Landkreise bieten daher einen Beförderungsdienst im Rahmen der Mobilitätshilfe für schwerstbehinderte Menschen an, um deren Teilhabe - zumindest im Nahbereich - sicherzustellen. Die Ausgestaltung eines solchen Mobilitätsangebotes ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Sowohl die Anzahl der Sozialfahrten der Mobilitätshilfen, der Fahrradius der Mobilitätshilfen, die Höhe der Eigenleistung an den Mobilitätshilfen oder die Teilnahmevoraussetzungen zur Erlangung der Mobilitätshilfen als auch die zur Verfügung stehenden Fahrdienste und Fahrzeuge zur Umsetzung der Mobilitätshilfe sowie die Abrechnungsmodalitäten hängen von regionalen Faktoren ab, insbesondere der Grad an Barrierefreiheit des ÖPNV ist mitentscheidend.

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