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25. März 2008: Der elektronische Datenaustausch mit den Krankenkassen macht derzeit in allen Bereichen des Gesundheitssystems von sich Reden. Zwar hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes die Krankenkassen bereits 1992 dazu verpflichtet, künftig nur noch dann Leistungen zu vergüten, wenn die entsprechende Abrechnung auf "maschinenlesbaren oder maschinell verwertbaren Datenträgern" erfolgt, doch erst seit kurzem wird diese Regelung von den Krankenkassen auch umgesetzt. Leistungserbringern die ihre Daten weiterhin in Papierform an die Kostenträger senden, droht eine Rechnungskürzung von bis zu 5 Prozent wegen fehlendem DTA. Trotz der Hindernisse bietet das elektronische Abrechnungsverfahren (DTA) auch Vorteile: So werden Rechnungen pünktlich bezahlt und das Geld landet teilweise bereits nach 14 Tagen, spätestens aber nach 30 Tagen auf den Konten der Leistungserbringer.
Der elektronische Datenaustausch bedeutet im Sinne der technischen Anlage der gesetzlichen Krankenversicherer, dass Daten zwischen einer sendenden und einer empfangenden Stelle auf Datenträgern oder über das Internet ausgetauscht werden. Bei der derzeit einfachen Methode für Sonstige Leistungserbringer, ihre Daten an die Kostenträger zu senden, werden diese einfach in eine Maske in den Internet Explorer eingegeben und per Knopfdruck über das Internet versandt. Diese Methode bietet derzeit das Deutsche Medizinrechenzentrum (www.dmrz.de) an, bei dem sich alle Leistungserbringer kostenlos anmelden können.
Der elektronische Datenaustausch macht für die gesetzlichen Krankenkassen Sinn. Zielsetzung ist es, neben der Erfüllung gesetzlicher Auflagen (SGB), die Rationalisierung und Standardisierung. Damit soll eine zügige und reibungslose Abwicklung des Abrechnungsverfahrens zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen gewährleistet werden. Auch die Leistungserbringer profitieren von dieser schnellen Art der Datenübermittlung, denn so kommt es zu einer "Einhaltung des Zahlungszieles", wie beispielsweise die AOK-Niedersachsen versichert, und auch die Kundenzufriedenheit der Leistungserbringer wird erhöht. Die Zahlung ist beim elektronischen Datenträgeraustausch (DTA) vertraglich festgelegt. Primärkassen (RVO) zahlen nach 30 Tagen. VDAK Kassen sogar bereits nach 14 Tagen. Dabei ist das Zahlungsziel nicht mit Scheckversand, sondern mit Wertstellung auf dem Konto der Leistungserbringer definiert. "Über die Zahlungsverwaltung in unserer Online Plattform haben wir einen guten Überblick darüber, wann die Kassen die Leistungen bezahlen", sagt der Geschäftsführer des Deutschen Medizinrechenzentrums Thomas Gazda, der bestätigt, was die gesetzlichen Krankenkassen versprechen "In aller Regel haben unsere Kunden das Geld innerhalb der mit den Kassen vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto", sagt Thomas Gazda. Sein Rat geht zur Selbstabrechnung über das Internet.
Wer das ausprobieren möchte, der kann jederzeit elektronisch über das DMRZ abrechnen. Die Plattform zur Abrechnung mit den Kostenträgern finden Leistungserbringer unter www.DMRZ.de. Dort nutzen Sie den Link "Jetzt kostenlos anmelden" und bekommen ein Kennwort und einen Benutzernamen. Alles natürlich sicher und komfortabel. Bei der Anmeldung geben Sie Ihr Institutionskennzeichen (IK) an. Nun können Sie alle Funktionen der Abrechnungsplattform nutzen. Um mit den Krankenkassen abzurechnen, senden Sie anschließend einfach die Abrechnungsvereinbarung - die Sie online ausdrucken können - per Fax an das DMRZ und bestätigen damit, dass das Deutsche Medizinrechenzentrum Ihre Rechnungen elektronisch an die Annahmestellen der Kostenträger versenden darf.
Anders als z.T. behauptet können einige Leistungserbringer mehrmals (außer bei der AOK Bayern) im Monat abrechnen und erhalten dadurch schnell ihr Geld. Wer also schnell an sei Geld kommen will, der kann auch Einzelrechnungen erstellen. Auch beim Porto sollten sich Leistungserbringer keine Sorgen machen. Übertrieben hohe Portokosten fallen bei der elektronischen Selbstabrechnung nicht an. Seit Einführung der elektronischen Abrechnung werden die Abrechnungsdaten per E-Mail an Datenannahmestellen versandt. Die Verordnungen selbst gehen dabei nicht mehr an die einzelnen Kassen, sondern werden beispielsweise beim DMRZ nach Belegannahmestellen zusammengefasst. Da die meisten Leistungserbringer immer mit den gleichen Kassen abrechnen, fallen nicht mehr als 4 oder 5 Briefe pro Abrechnung an. Die erforderlichen Rechnungsbegleitscheine werden bei der Lösung des DMRZ übrigens bereits automatisch adressiert. Sie brauchen nur noch die Verordnungen beilegen. Der Versand erfolgt als normaler Brief. Gegen das Verlustrisiko auf dem Postweg oder bei der kassenseitigen Bearbeitung sichern Sie sich am besten durch Anfertigen einer Kopie ab.
Die elektronische Abrechnung bietet den Leistungserbringern viele Vorteile. Das Geld ist bereits nach 14 Tagen auf dem Konto und die Abrechnung über das Internet, wie bei der Lösung des DMRZ, ist in der Praxis kein Problem mehr.