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Düsseldorf, den 07. August 2012: In Selektivverträgen liegen Chancen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. Diese Chancen werden zurzeit aber häufig vertan. Gerade für Leistungserbringer ist es oftmals zu kompliziert, einen solchen Vertrag mit den Krankassen auszuhandeln. Auch fehlen einheitliche Standards in den Praxen, die es ermöglichen, elektronische Daten zur Abrechnung von Selektivverträgen zu erzeugen.
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet jetzt eine einfache Lösung für Krankenkassen, mit deren Hilfe sich Selektivverträge über das Internet vertreiben und abrechnen lassen.
Selektivverträge bauen bürokratische Prozesse ab und sind ein gutes Instrument, die Kosten bei Krankenkassen zu senken, denn einzelvertragliche Elemente ermöglichen den Wettbewerb um die Lösung für ein Versorgungsproblem. Außerdem sind mit Selektivverträgen Chancen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung verbunden. Auch für Leistungserbringer bieten Selektivverträge eine attraktive Variante, um zusätzliche Einnahmen neben der Regelversorgung zu generieren. Grund genug als Krankenkasse Selektivverträge abzuschließen.
Praxisnetze, Praxisverbünde, Ärztegenossenschaften oder etwa Ärztenetzwerke scheuen vielfach noch den Abschluss von Selektivverträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen, da einheitliche Standards in den Praxen fehlen. So gibt es derzeit 163 Praxis-EDV-Systeme am Markt, also 163 verschiedene Patientenakten. Will ein Arzt-Netzwerk einen Selektivvertrag abrechnen, muss sichergestellt sein, dass dies auf allen AIS möglich ist. Doch das ist meist nicht der Fall. Zu groß ist der Aufwand und zu hoch sind die Kosten für die nötige Implementierung der Verträge in die einzelnen AIS. Das Problem: Die meisten Krankenkassen verlangen die elektronische Abrechnung der Selektivverträge, doch dazu muss die Vertragslogik im AIS hinterlegt werden. Die Kosten für eine Implementierung eines Selektivvertrages in ein AIS zahlt der Leistungserbringer. Das ist ein Grund, warum für viele Leistungserbringer Selektivverträge uninteressant sind. Das Deutsche Medizinrechenzentrum ändert das.
Mit der Cloud-Plattform des Deutschen Medizinrechenzentrums (www.dmrz.de) rechnen alle Leistungserbringer einfach über eine Plattform im Internet ab. Das DMRZ ist unabhängig vom eingesetzten AIS. Damit die Daten so einfach wie möglich in das Cloud-System eingegeben werden können, hinterlegen die Entwickler die Selektivverträge der Leistungserbringer ektronisch im DMRZ-System. Ein Arzt, der etwa eine bestimmte Leistung aus einem Vertrag abrechnen möchte, braucht sich nicht um Positionsnummern oder Preise zu kümmern, sondern kann die entsprechende Leistung direkt aus einer Liste auswählen. Das DMRZ-System ergänzt die eben genannten Angaben dann automatisch.
Für Krankenkassen ist das DMRZ ein alternativer Weg, um attraktive Selektivverträge mit attraktiven Partnern abzuschließen. Dabei ist das Vorgehen recht einfach: Die entsprechende Krankenkasse identifiziert Leistungen, die sie gerne in einem Selektivvertrag fassen möchte. Der entsprechende Vertrag wird dann mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum abgeschlossen. Die Entwickler des DMRZ integrieren daraufhin den Vertrag in elektronischer Form auf der Cloud-Plattform im Internet. Um den Vertrieb des Vertrags kümmern sich die Marketing-Experten des Deutschen Medizinrechenzentrums. Diese sprechen die Zielgruppen für den entsprechenden Vertrag individuell an und machen auf die damit verbundenen zusätzlichen Einnahmen aufmerksam.
Hat eine Gruppe von Leistungserbringern Interesse an einem Selektivvertrag, kann sie einfach durch eine Anmeldung auf der Webseite des DMRZ unter www.dmrz.de die Leistungen aus dem Selektivvertrag abrechnen. Das DMRZ-System steht natürlich auch für bereits mit Vertragspartnern vereinbarte Selektivverträge zur Verfügung. Dazu müssen Krankenkassen nur die entsprechenden Vertragsunterlagen an das DMRZ senden. Die Entwickler des DMRZ binden dann die Verträge in das Online-System des DMRZ ein. Nach einer Anmeldung der Leistungserbringer können diese dann komfortabel mit den Annahmestellen/Kostenträgern abgerechnet werden.