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Düsseldorf, den 13.03.2017: Stationäre Pflegeheime nutzen zunehmend die Abrechnung der Inkontinenzpauschale nach §302 SGB V über das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de). Dazu nutzen DMRZ.de Kunden einfach die cloudbasierte Software, um abrechnungsrelevante Daten zu erfassen und abzurechnen.
Abrechner von Inkopauschalen rechnen über das Deutsche Medizinrechenzentrum nach §302 SGB V ab. Dadurch werden Rechnungskürzungen von den gesetzlichen Kostenträgern vermieden. Das Besondere bei der DMRZ.de Abrechnung ist, dass keine Software angeschafft werden muss. Dadurch entfallen für DMRZ.de Kunden Installations- und Pflegeaufwand sowie Lizenzkosten und Wartungsgebühren. Die Experten von DMRZ.de halten die Abrechnungsplattform immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Richtlinien. Somit entsteht auch dabei kein Aufwand für die Kunden.
In den meisten Bundesländern sind stationäre Pflegeeinrichtungen mit gesetzlich Versicherten bereits verpflichtet, die Abrechnung der Inkontinenzpauschale per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V durchzuführen. Ausgenommen ist die Abrechnung mit den Ersatzkassen. Mit der DMRZ.de Abrechnungssoftware erfolgt die Abrechnung der Inkontinenzpauschalen, wie von den Krankenkassen gefordert, in elektronischer Form nach dem gesetzlich vorgegebenen Dateiformat.