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Düsseldorf, den 16. Juli 2013: Heilmittelverordnungen mit den Kostenträgern abzurechnen ist auch für ungeübte Anbieter aus den Bereichen Ergo- bzw. Physiotherapie, Logopädie oder Podologie keine große Sache. Voraussetzung ist allerdings das Wissen, welche Felder der Verordnung bei den Kassen als abrechnungsrelevant gelten.
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt ab sofort ein Poster zur Verfügung, das genauen Aufschluss über alle Bestandteile einer Heilmittelverordnung gibt und verrät, wie diese mit den Krankenkassen abgerechnet werden muss. Eine Erleichterung für alle Erbringer von Heilmitteln, die in keiner Praxis fehlen sollte.
Mit dem DMRZ ist die Abrechnung von Heilmitteln einfach über das Internet möglich. Die Anmeldung funktioniert unter www.dmrz.de reibungslos und schnell. Alles, was Sie zur Abrechnung über das DMRZ benötigen, ist ein aktueller Browser.
Die Abrechnung von Heilmittel-Leistungen ist über das DMRZ-System einfach und unkompliziert. Der Grund dafür liegt in der Kundenorientierung des Abrechnungszentrums: Bereits vor der ersten Abrechnung hinterlegen die Experten des DMRZ die aktuellen Tarife der Leistungserbringer im Online-System. So stehen jedem Heilmittler Leistungen und Preise im Klartext zur Verfügung. Gibt es trotzdem Unklarheiten, steht eine Experten-Hotline zur Verfügung. Mit dem Poster zur Abrechnung von Heilmittel-Leistungen gibt es nun eine weitere Erleichterung für Heilmittelerbringer. Dort finden sich Angaben zu jeder Position der Verordnung und wie diese in die Abrechnung über das DMRZ einfließen sollte. Mit dieser Hilfe vermeiden Sie unnötige Rückläufer von Seiten der Kostenträger und rechnen spielend einfach und schnell ab.