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Düsseldorf, den 15. Juni 2015: Ab dem 1. Juli 2015 wird die elektronische Abrechnung von Krankenfahrten in Bayern mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) zur Pflicht. Wer dann nicht per DTA abrechnet, riskiert Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent.
Bereits seit Juni 2014 stellt die bayerische AOK sukzessive die einzelnen Regionen in Bayern auf die elektronische Abrechnung (DTA) von Krankenfahrten um. Jetzt zieht auch der vdek nach. Dort läuft seit dem 1.1.2015 die Testphase zur elektronischen Abrechnung. Laut vdek soll die DTA-Pflicht nun zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 eingeführt werden. Die AOK Bayern hatte im Sommer vergangenen Jahres bereits mit der Region Oberbayern die Testphase zur DTA-Abrechnung gestartet. Gefolgt von München und dem bayrischen Schwaben. Als nächstes folgt die Region Mittelfranken mit dem Start der Testphase zum 1. September 2015.
Zurzeit gibt es noch keinen neuen Rahmenvertrag für die Abrechnung mit dem vdek. Der alte Rahmenvertrag wurde zum August 2012 gekündigt. Alle Anbieter von Krankenfahrten können daher ihre Fahrten nach dem alten Vertrag abrechnen, bzw. innerhalb der Pflichtfahrgebiete nach Taxameter. Taxi- und Mietwagenunternehmer haben außerdem die Möglichkeit, mit einigen Kassen des vdek individuelle Verträge abzuschließen.
Um zukünftig Rechnungskürzungen zu vermeiden, bietet das Deutsche Medizinrechnenzentrum (DMRZ.de) die Lösung für Taxi-/ Mietwagenunternehmen sowie Krankenfahrtunternehmen an. Eine Software3 für die Fahrtenplanung gibt es dazu. Damit werden alle Fahrten einfach geplant und die Informationen können direkt auf die mobile Endgeräte der Fahrer übertragen werden. DMRZ.de hat bereits zahlreiche Auszeichnungen für seinen Abrechnungsservice erhalten und verfügt über mehr als 12.000 Kunden, die den Dienst nutzen.
Informationen zu den DTA-Bestimmungen Krankenfahrten bei DMRZ.de.