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Düsseldorf, den 5.2.2014: Heilmitteltherapeuten sind grundsätzlich zur Überprüfung der ärztlichen Heilmittel-Verordnungen auf Plausibilität und Vollständigkeit verpflichtet. Entspricht eine Verordnung nicht den Heilmittel-Richtlinien, darf der Therapeut diese weder realisieren noch abrechnen.
Damit die Krankenkassen keine fehlerhaft eingereichten Verordnungen stornieren, hat das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) in seiner brandneuen Therapeuten-Abrechnung (www.dmrz.de/Thera) einen „Verordnungs-Check“ (Plausibilitätsprüfung) integriert. Stimmen die Angaben in einer Verordnung nicht mit den Heilmittel-Richtlinien überein, meldet die Online-Abrechnung den Fehler und rechnet eine solche Verordnung nicht mit den gesetzlichen Kostenträgern ab. Damit sind Heilmittelerbringer vor Stornierungen der Krankenkassen geschützt.
Für Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Podologen und Logopäden ist die Einhaltung der Heilmittel-Richtlinien bei der Abrechnung von Verordnungen wichtig. Der Grund dafür sind die Vorgaben der Krankenkassen, die Heilmitteltherapeuten dazu verpflichten, ärztliche Heilmittel-Verordnungen auf Plausibilität und Vollständigkeit zu überprüfen. So muss der Therapeut prüfen, ob eine Verordnung die für eine wirksame und wirtschaftliche Heilmitteltherapie notwendigen ärztlichen Angaben enthält, aus seiner professionellen Sicht heraus erkennbare Fehler aufweist und vollständig ist. Ist eine Heilmittelverordnung aus Sicht des Therapeuten fehlerhaft oder unvollständig, muss er immer Rücksprache mit dem verordnenden Arzt halten, da nach Ansicht des Gesetzgebers die Therapieentscheidung des Arztes auch in einer formal und inhaltlich fehlerhaften Verordnung zum Ausdruck kommt.
Stimmt eine Verordnung nicht mit den Heilmittel-Richtlinien überein, verweigert die Krankenkasse die Abrechnung und behält oftmals sogar die fehlerhafte Verordnung ein, so dass diese weder korrigiert, noch erneut abgerechnet werden kann. Der Heilmitteltherapeut bekommt in einem solchen Fall kein Geld für seine Leistung. Damit so etwas nach Möglichkeit nicht passiert, hat der bekannte Online-Abrechnungsdienst DMRZ in seine neue Therapeuten-Abrechnung einen "Verordnungs-Check" integriert. Dieser merkt, wenn die Verordnung formal nicht mit den Heilmittel-Richtlinien übereinstimmt und vermeidet eine formal fehlerhafte Abrechnung mit den Kostenträgern.
Die Plausibilitätsprüfung von Verordnungen ist für Heilmitteltherapeuten von entscheidender Bedeutung. Die Experten des DMRZ haben sich daher eine einfache Methode überlegt, wie sich in das Online-System des DMRZ eingegebene Verordnungen prüfen lassen. Sofort nach der Erfassung einer Verordnung meldet die Online-Abrechnung, ob alle erfassten Parameter zusammenpassen oder ein Fehler vorhanden ist. Der Clou: Erkennt die Abrechnung einen Fehler, wird der Therapeut darüber informiert, welcher Art dieser ist und kann ihn einfach und schnell korrigieren. Die Gefahr einer formal fehlerhaften Abrechnung ist damit weitestgehend gebannt und der Heilmitteltherapeut bekommt sein Geld.
Heilmitteltherapeuten sollten sich unbedingt die internetbasierte Software des DMRZ anschauen. Damit Sie den Erscheinungstermin nicht verpassen, haben Sie beim DMRZ die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Auf der Internetseite www.dmrz.de/Thera steht Ihnen dazu ein entsprechendes Formular zur Verfügung.