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Düsseldorf, den 09.11.2011: Abrechnungszentren, die Rezepte, Verordnungen und Transportscheinen gegenüber den Krankenkassen abrechnen, bieten Ihren Kunden auch die Bearbeitung von Rückläufern an. Gemeint sind damit Abrechnungsfälle der Kunden, die von den Kostenträgern aus formalen Gründen reklamiert und storniert werden.
Auch das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet einen solchen Service an –obwohl es beim DMRZ kaum Rückläufer gibt. Die im Oktober vom DMRZ errechnete Rückläuferquote liegt gerade einmal bei 0,01683 Prozent. Das heißt, dass beim DMRZ im Schnitt nur jede 5.940te Rechnung einen Fehler aufweist. Bei aktuell knapp 7000 Kunden ist das eine echte Auszeichnung des Online-Systems, dass durch eine Plausibilitätsprüfung die Kunden vor formalen Fehlern warnt.
Der Grund, warum beim DMRZ die Rückläuferquote so niedrig ist, sei schnell erklärt, sagt DMRZ-Geschäftsführer Thomas Gazda: „Da bei uns die Kunden selbst die Rechnungen in unser internetbasiertes Abrechnungssystem eingeben und wir zudem alle Verträge der Kunden mit den Kostenträgern hinterlegen, kann es nur in Ausnahmefällen zu Fehlern bei der Eingabe von Rezepten, Verordnungen und Transportscheinen kommen“. Inhaltliche Fehler seien schon aus dem Grund selten, da die Leistungserbringer selbst genau über Ihre Abrechnungsfälle Bescheid wissen – anders als etwa der Belegerfasser in einem Abrechnungszentrum, der bei Unklarheiten erst einmal beim Kunden nachfragen müsse. Auch der Vertragsservice beim DMRZ trägt seinen Teil zur niedrigen Rückläuferquote bei. Da sich alle Sonstigen Leistungserbringer bei der Abrechnung mit den Krankenkassen mit schwer zu merkenden Positionsnummern herumschlagen müssen, die nötig sind, um eine Leistung genau zu beschreiben und deren Preis zu ermitteln, hinterlegt das DMRZ einfach den Vertrag des Kunden im Online-System. Statt wie bisher Informationen über Vertragsdetails, wie Leistungen und Preise eingeben zu müssen, erfassen DMRZ-Kunden diese direkt aus einem Drop-Down-Menü mit den Angaben der Leistungen im Klartext. Das System bestimmt dann automatisch die richtigen Abrechnungspositionen und Preise, wobei auch Zuzahlung und gegebenenfalls Mehrwertsteuer automatisch berechnet werden.
„Natürlich korrigieren wir auch die wenigen Fehler“, sagt Thomas Gazda. Formale Fehlerursachen würden zudem selbstverständlich an die Entwicklungsabteilung weitergegeben und entsprechende Plausibilitätsprüfungen im nächsten System-Update implementiert. „So konnten wir die Fehlerquote kontinuierlich auf unsere aktuelle Bestmarke reduzieren“, sagt der DMRZ-Geschäftsführer nicht ohne Stolz, der auch anmerkt, dass sämtliche Erweiterungen und Veränderungen von Plausibilitätsprüfungen bei den Krankenkassen sofort in das DMRZ-System übernommen werden. Der Kunde bekomme dadurch sofort Rückmeldung und könne seine Daten dahingehend korrigieren, anstatt dass er die Rechnung von der Krankenkasse zurück bekommt. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Plattform zur Verfügung, um direkt über das Internet mit den Kostenträgern abzurechnen. Wer unseren Service nutzt, braucht zur elektronischen Abrechnung per DTA (Datenträgeraustausch) im Rahmen der §§ 105 SGB XI und 302 SGB V kein eigenes Abrechnungsprogramm und geht keinerlei Verpflichtungen ein. Wer seine Rechnungen per Post an die Kostenträger schickt, dem werden bis zu 5% seiner Umsätze abgezogen wegen fehlendem DTA. Das DMRZ ist das derzeit innovative Abrechnungszentrum.