- Online-Abrechnung
- Software
- Preise
- Für wen?
- Wissen
- Blog
Selektivverträge ermöglichen es Ärzten, Einzelverträge direkt mit den Krankenkassen abzuschließen. Seit letztem Jahr dürfen solche Verträge auch von privaten Dienstleistern mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) startet pünktlich zur Einführung der DTA-Abrechnung seinen Abrechnungsservice für Selektivverträge. Jeder, der Selektivverträge abrechnen möchte, kann das einfach über das Internet erledigen.
Zur Jahrtausendwende hat der deutsche Gesetzgeber das von ihm selbst aufgestellte Vertragsmonopol der kassenärztlichen Vereinigungen durchbrochen und mit den Selektivverträgen der vertragsärztlichen Versorgung erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten zugelassen. Dabei werden Selektivverträge oder sog. direkte Versorgungsverträge nach § 295a SGB V beispielsweise zwischen Ärztegenossenschaften, medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Praxisnetzwerken, Ärztenetzen und den Krankenkassen ausgehandelt. Seit letztem Jahr dürfen Hausarztverbände und andere Partner aus Selektivverträgen per Gesetz für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen auch private Dienstleister zwischenschalten. Das macht durchaus Sinn, denn seit April diesen Jahres hat der Gesetzgeber die elektronische Abrechnung (DTA) von Selektivverträgen zur Pflicht gemacht. Das Problem: Wer die Leistungen aus Selektivverträgen noch per Papier mit den Kostenträgern abrechnet, der bekommt kein Geld.
Ärzte sollten sich die Vorteile der Selektivverträge nicht entgehen lassen, denn mit der Lösung des DMRZ werden die Abrechnungsdaten wie vom Gesetzgeber gefordert per DTA (Datenträger Austausch Verfahren) sicher an die Krankenkassen übermittelt. Dazu stellt das DMRZ eine speziell für den Datenaustausch konzipierte Internet-Plattform unter www.dmrz.de zur Verfügung.