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Düsseldorf, den 10. Juli 2013: Nach wie vor steckt die Abrechnung telemedizinischer Leistungen in den Kinderschuhen. Grundsätzlich sind sich alle Verantwortlichen im Gesundheitssystem dahingehend einig, dass die Telemedizin eine größere Rolle spielen muss. Doch nach wie vor erweist sich die Abrechnung dieser Leistungen als schwierig, da immer noch die zur Abrechnung notwendigen EBM-Nummern fehlen. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen.
Wie erwartet schlossen die Gesundheitsminister der Länder auf der 86. Gesundheitsministerkonferenz am 26. und 27. Juni in Potsdam einen einstimmigen positiven Beschluss zur Telemedizin. Insbesondere die Überführung der Leistungen zur Telemedizin in die Regelversorgung bereitet aber nach wie vor immer noch Probleme, da es am einheitlichen Bewertungsmassstab (EBM) mangelt und eine Abrechnung ohne die EBM-Nummen im großen Umfang nicht möglich ist. Ein weiteres Problem ist die Schaffung einer Infrastruktur zur Sicherstellung dieser Leistungen.
Insgesamt ist der Vorstoß der Länder begrüßenswert, zeigt er doch, dass das Konzept und das Potential der Telemedizin als "Zukunftsbranche" gesehen wird. Mit dem DMRZ steht Ärzten schon jetzt ein System zur Verfügung, das Mess-Daten annehmen, speichern und in die nötigen Datenformate übersetzen kann. Das System des DMRZ bietet außerdem die Möglichkeit, Patientendaten aus Messungen direkt patientenbezogen zu speichern und liefert somit eine einfache Zuweisung, die nicht nur sicher ist, sondern auch einfach übermittelt werden kann. Zudem entsprechen die Daten und die sichere Übermittlung den Maßgaben der Kostenträger an die im elektronischen Datenaustausch (DTA) vorgeschriebenen Formate. Damit ist die Lösung des DMRZ zukunftssicher.