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Düsseldorf, den 16. Mai 2013: Heilmittel einfach über das Internet abrechnen. Für alle Leistungserbringer im Bereich Heilmittel stellt das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) im Mai auf gleich zwei Messen seine mehrfach ausgezeichnete Internet-Plattform vor, mit deren Hilfe sich alle Heilmittelleistungen einfach und schnell per Internet abrechnen lassen.
Auf gleich zwei Messen im Bereich Heilmittel haben Leistungserbringer die Möglichkeit, die Abrechnungslösung des DMRZ (www.dmrz.de nach §302 SGB V abrechnen) genau unter die Lupe zu nehmen und zu testen. Vertreten sein wird das Deutsche Medizinrechenzentrum mit Ständen auf dem 58. Ergotherapie-Kongress in Bielefeld vom 24. bis 26. Mai 2013 (Stand A.07) und auf dem dbl-Jahreskongress in Erfurt vom 30. Mai bis 1. Juni 2013. „Wir sind sicher, dass unsere Abrechnungslösung eines der Messe-Highlights sein wird“, davon ist DMRZ.de Geschäftsführer Thomas Gazda überzeugt. "Wer als Leistungserbringer die Abrechnungslösung nach §302 SGB V nutzen möchte, der braucht nur einen Internet-Browser. Auf der Webseite des DMRZ unter www.dmrz.de lässt sich ein Zugang innerhalb von wenigen Minuten anlegen und nach §302 SGB V abrechnen. Damit ist die Nutzung der DMRZ-Abrechnungsplattform im Vergleich zu einem herkömmlichen Abrechnungszentrum eine schnelle Alternative. So müssen Kunden nicht erst auf die Erfassung der Belege warten, bis das Geld ausgezahlt wird. Morgens Leistungen nach §302 SGB V erfassen, nachmittags Geld auf dem Konto: das ist die Devise beim DMRZ.
Weitere Schmankerl des Online-Selbstabrechnungssystems sind die Schnelleingabe der Leistungen und die Vermeidung von Doppelerfassungen. Von unseren Kunden geschätzt wird auch die integrierte Plausibilitätsprüfung des DMRZ-Systems, die Rückläufer unwahrscheinlich werden lässt. Das DMRZ wirbt mit der niedrigen Rückläuferquote im Markt von unter 0,02% aufgrund formaler Fehleingaben. So einfach können Leistungserbringer im Heilmittelbereich abrechnen. Alle Besucher des 58. Ergotherapie-Kongress und des dbl-Jahreskongress sollten sich den Stand des DMRZ nicht entgehen lassen.