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In unserem letzten Artikel haben wir erklärt, was es mit der Pflegepersonalregelung 2.0 (kurz PPR 2.0) auf sich hat und wie sie funktioniert. Entscheidend ist: Die neue Pflegepersonalregelung ermittelt den Pflegebedarf genauer als das veraltete Verfahren aus den 1990ern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schätzt, dass durch die PPR 2.0 der Pflegezeitbedarf pro Patient um 8,1 Prozent gegenüber der alten PPR steigern wird. Und noch extremer sind die Erkenntnisse erster Tests, die ver.di veröffentlicht hat. Beispielsweise das Urteil zu einem Probelauf der Pflegepersonalregelung 2.0 auf einer Inneren- und Neurologie-Station in Oberfranken: „Wir fanden eigentlich, dass die Station an diesem Tag vergleichsweise gut besetzt war. Doch im Vergleich zur PPR 2.0 lagen wir bei nur knapp 68 Prozent des notwendigen Personals. Daran sieht man, wie sehr man sich an den Mangel schon gewöhnt hat.“
Die geplante Umsetzung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0
Die Umsetzung der PPR 2.0 ist schon seit längerem im Gange. Im Juli 2022 beispielsweise kritisierte Christel Bienstein, die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach das Thema Personalbemessung endlich angehen müsse. Der Entwurf für die PPR 2.0 läge bereits seit zwei Jahren dem Ministerium vor, aber es ginge nicht vorwärts. „Man hätte also schon längst weiter sein können, die prekäre Personalsituation in den Krankenhäusern endlich spürbar zu verbessern“, so Bienstein.
Immerhin kam die Pflegepersonalregelung 2.0 letztes Jahr doch noch ins Rollen. Und beim Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz von Dezember 2022 hat Lauterbach bekannt gegeben, dass die PPR 2.0 in den deutschen Krankenhäusern bereits 2024 verbindlich sein wird. Nach aktuellen Stand schaut es bei der PPR 2.0 wie folgt aus:
2020: erster Probelauf in 44 Kliniken
2023: Freiwillige Erprobungsphase in ausgewählten Kliniken
2024:Verbindliche Nutzung der PPR 2.0 in allen bettengeführten Klinikstationen Deutschlands
2025: Einführung von Sanktionen bei nicht Einhaltung der PPR 2.0
Die PPR 2.0 in der Kritik
Derzeit steht die PPR 2.0 insofern in der Kritik, dass Bundesfinanzminister Lindner aktuell noch ein Vetorecht besitzt. Er kann also jederzeit den Riegel vor der finanziell schwierigen, aber dringend benötigten Krankenhausreform schieben.
Darüberhinaus wird vermehrt die Meinung kundgetan, dass die PPR 2.0 ein Übergangsinstrument, aber keineswegs ein „Allheilmittel“ sei. Die PPR 2.0 ist also eine Übergangsregelung, um das Minus an Pflegepersonal so weit wie derzeit möglich zu minimieren. Einfach ist das sicherlich nicht. Oder wie es ver.di in ihrem Onlineartikel treffend umschreibt: „Die Folgen von zwei Jahrzehnten verfehlter Gesundheitspolitik zu korrigieren – das bedeutet durch ein dickes Brett zu bohren.“