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Für alle nicht verkammerten Berufe wird das Register mit Sitz in Münster als gemeinsame Stelle aller Länder bundesweit diese Dokumente ausstellen. Zunächst ist eine Pilotphase geplant, 2022 soll der Regelbetrieb aufgenommen werden. Das hat uns jetzt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt.
Die Teilnehmer:innen am Pilotbetrieb setzen sich aus einzelnen Vertreter:innen der jeweiligen Berufsgruppen zusammen. Dazu gehören neben den Physiotherapeut:innen auch Hebammen und Pflegekräfte. Es handele sich um eine überschaubare Personenzahl, die möglichst heterogen die verschiedenen potenziellen Antragsteller:innen abbildet, so das Ministerium auf DMRZ.de-Nachfrage.
Freiwillige TI-Anbindung seit Juli möglich
Physiotherapeut:innen können sich seit Juli diesen Jahres freiwillig an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen – das digitale Datennetzwerk der Gesundheitsbranche. Für den Anschluss an die TI benötigen sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), den sie beim eGBR über ein Online-Portal beantragen können. Um das Antragsverfahren für Antragsteller:innen so einfach wie möglich zu halten, werde das Verfahren vollständig digital abgewickelt. Nach Anmeldung über das Portal könne die Antragsunterlagen einfach hochgeladen werden.
Ursprünglich war der Start des elektronischen Gesundheitsberuferegister für den 1. Juli 2021 geplant. Das sei aber kein offizielles Start-Datum gewesen, sagt uns das Ministerium. Der Aufbau des eGBR fände in enger Abstimmung der Bundesländer, dem Bundesministerium für Gesundheit, der gematik und den Vertreter:innen der Berufsverbände im Fachbeirat des eGBR statt. Jetzt fehle noch die Ratifizierung eines Staatsvertrags durch die Länder. Die solle aber bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
Mehr zur Telematik-Infrastruktur im Heilmittelbereich liest du auch hier im DMRZ.de-Blog: