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In den letzten Artikeln unserer Blogserie zum Thema „Pflegekosten absetzen“ haben wir den Pflegepauschbetrag vorgestellt. Und auch bereits angedeutet, dass es weitere Pauschbeträge für die Steuererklärung gibt. Relativ neu ist die Fahrtkostenpauschale. Diese gibt es seit 2021.
Fahrtkosten fallen im Rahmen der Pflege nicht selten an. Solche Fahrten können zum Beispiel sein:
Regelmäßige Fahrten zwischen Pflegebedürftige:m und Pflegeperson
Fahrten bei Notfällen
Fahrten zu Ärzt:innen oder Therapeut:innen
Fahrten zur Apotheke oder zum Sanitätshaus
Fahrtkosten von der Steuer absetzen – früher und heute
Ursprünglich ließen sich die Kosten für Fahrten, die die Pflege betreffen, als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hier war es aber zwingend notwendig, nachzuweisen, dass man einen eigenen PKW hat. Alternativ musste man jedes Fahrtticket aufbewahren (im Falle, dass man den ÖPNV nutzt). So war es bis zur Steuererklärung 2020. Seit der Steuererklärung für 2021 dürften Fahrtkosten nicht mehr zu den außergewöhnlichen Belastungen gezählt werden. Hier gilt nun die Fahrtkostenpauschale, auch „behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale“ genannt (§ 33 Abs. 2a EStG).
Es sind nun keine PKW-Nachweise oder Fahrttickets mehr notwendig. Stattdessen erhält man eine feste, jährliche Pauschale. Diese unterscheidet sich in der Höhe – abhängig vom Behinderungsgrad der:des Pflegebedürftigen.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 erhalten eine Fahrtkostenpauschale von 900 Euro. (Bei einem Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ reicht auch Grad von 70.)
Menschen mit einem Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“ erhalten eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500 Euro.
Eine weitere Form, um Pflegekosten von der Steuer abzusetzen, sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese stellen wir im nächsten Teil unserer Blogserie genauer vor.
Allgemeiner Hinweis: Unsere Ratgebertexte zu den Pflegekosten und zu den Steuern bieten lediglich einen Überblick über das Thema. Für konkrete Hilfestellung – angepasst an Deine Lebenslage – wendest Du Dich bitte an eine:n Steuerberater:in oder an einen Steuerhilfeverein.