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Selektivverträge (oder auch Direktvertrag oder direkter Versorgungsvertrag) ermöglichen unter anderem eine besondere, individuelle Behandlung von Patient:innen. In den meisten Fällen sind die Vereinbarungen, die Ärzt:innen und Krankenkassen hier treffen, patientenbezogen. Was aber, wenn im Rahmen eines Selektivvertrags Kosten anfallen, die nicht versichtertenabhängig sind? Sondern losgelöst von den Patienten:innen-Leistungen abgerechnet werden müssen. Das Gute ist: Solche leistungserbringerbezogenen Kosten lassen sich mit DMRZ.de ab sofort ebenfalls schnell und einfach abrechnen.
Leistungserbringerbezogene Abrechnungen – zum Beispiel für Softwarelizenzen
Versichtertenunabhängige bzw. leistungsunabhängige Kosten fallen im Rahmen eines Selektivvertrags beispielsweise an, wenn für spezielle medizinische Software Lizenzgebühren entstehen. Stellen die Softwarehersteller Lizenzen in Rechnung, die unabhängig von der Menge der behandelnden Patient:innen berechnet werden, lassen sich diese je nach Vereinbarung mit den Kassen problemlos abrechnen. Denn ab sofort bietet DMRZ.de für Selektivverträge auch leistungserbringerbezogene Abrechnungen an.
Kennen Sie die einfache Selektivvertrags-Abrechnung von DMRZ.de noch nicht? Probieren Sie es aus, registrieren Sie sich und testen Sie DMRZ.de 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich.