- Online-Abrechnung
- Software
- Preise
- Für wen?
- Wissen
- Blog
Die bisherigen Blogartikel unserer Serie „Heilmittelpraxis gründen“ haben Dir schon einen ersten guten Überblick über die wichtigsten Planungen und Vorbereitungen gegeben. Nichtsdestotrotz gibt es eine Fülle an weiteren Besorgungen und Anmeldungen, die Du nicht vergessen solltest. Zur Gründung deiner Physiotherapiepraxis, deiner Praxis für Logopädie oder einer anderen Heilmittelpraxis solltest du auch ein paar wichtige Versicherungen abschließen. Und ebenso musst du zur Vorbereitung bestimmte Gesetze zur Vorbereitung durchgehen. Perfekt organisiert steht Deiner Praxisgründung nichts mehr im Weg. Im Folgenden listen wir die wichtigsten Erledigungen für Dich auf.
Diese Gesetze musst Du für die Praxisgründung beachten
Neben den bereits umfangreich vorgestellten Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands gelten für Heilmittelerbringer*innen, die Kassenleistungen anbieten und abrechnen wollen, noch weitere wichtige Gesetze. Die Basis bildet das fünfte Sozialgesetzbuch, das definiert, was Heilmittel sind und welche abgerechnet werden können. Darüber hinaus gibt es aber auch für den jeweiligen Heilmittelbereich eigene, verpflichtende Gesetzestexte. Für die Planung Deiner Heilmittelpraxis musst du das jeweilige Gesetz entsprechend berücksichtigen:
Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
Logopädengesetz (LogopG)
Podologengesetz (PodG)
Diätverordnung (DiätV)
Wichtig für alle Heilmittelerbringer*innen, die Kassenleistungen anbieten, ist zudem die Heilmittel-Richtlinie. Diese regelt die genaue Verordnung und Durchführung von Heilmitteln. Auch enthalten ist der sogenannte Heilmittelkatalog, der genau vorgibt, für welche Diagnosen welche Therapien angebracht sind und gibt Empfehlungen zu Therapiedauer, -menge und -frequenz.
Übrigens: Wirst Du in Deiner Heilmittelpraxis auch Mitarbeiter beschäftigen, musst Du auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beachten.
Die wichtigsten Versicherungen für Heilmittelerbringer*innen
Bevor Du Deine Ergotherapie- oder Physiotherapiepraxis oder Praxis für Logopädie, Podologie oder Ernährungstherapie eröffnest, ist es wichtig, dass Du zu diesem Zeitpunkt alle wichtigen Versicherungen abgeschlossen hast. Hier bieten wir Dir einen kurzen Überblick:
Berufsgenossenschaft: Alle selbstständigen Heilmittelerbringer*innen müssen sich in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) pflichtversichern. Beschäftigst Du Mitarbeiter, musst Du das ebenfalls der BGW melden, um diese ebenfalls gegen Arbeitsunfälle abzusichern.
Krankenversicherung: In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung. Es liegt dabei aber ganz bei Dir, ob Du Dich gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest.
Rentenversicherung: Laut dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) sind freiberuflich tätige Physiotherapeuten grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Diese Pflicht entfällt aber, wenn Du sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Nicht desto trotz sollte die Altersversorge berücksichtigt werden.
Berufshaftpflicht: Um sich gegen Regressansprüche von Patienten abzusichern, ist eine Berufshaftpflichtversicherung sehr wichtig. Die Gründerplattform (veröffentlicht vom Bundeswirtschaftsministerium und von der KFW-Förderbank) empfiehlt, in der Police genau zu nachzuschauen, ob verordnungsfreie Behandlungen (wie z. B. Präventionskurse) ebenfalls mitversichert sind.
Geschäftsversicherung: Das Hab und Gut Deiner Praxis lässt sich durch eine sogenannte Geschäftsversicherung absichern. Diese ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung, schützt aber nicht die eigenen vier Wände, sondern die Praxis samt Geräte und Möbel vor Einbruch, Vandalismus oder Wasserschäden. Eine Geschäftsversicherung ist nicht verpflichtend.
Ämter und Zulassungstellen: Diese Meldungen solltest Du auf dem Schirm haben
Woran Du noch denken musst und welche Anmeldungen und dergleichen du noch erledigen musst, zeigt die folgende Checkliste.
Meldung der Praxis beim örtlichen Gesundheitsamt:
Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden (mehr zum Thema Rechtsform und Steuern hier)
Eine Gemeinschaftspraxis in Form einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) beim örtlichen Amtsgericht eintragen lassen
Eine Praxis in Form einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) beim Gewerbeamt anmelden
Die Gründung einer möglichen GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) vom Notar beglaubigen lassen und in das Handelsregister eintragen lassen
Bei der ARGE·IK (steht für Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen) ein Institutionskennzeichen beantragen (Ohne ein solches IK ist eine Abrechnung mit den Kassen nicht möglich!)
Beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Praxis als Betriebsstätte anmelden, um den Rundfunkbeitrag zu leisten (Erkundige Dich beim Beitragsservice für den Fall, sollte sich Deine Heilmittelpraxis in Deiner Privatwohnung befinden.)
Laut der Gründerplattform müssen Nutzungsänderungen der Praxisräumlichkeiten beim örtlichen Bauamt angemeldet bzw. beantragt werden.
Mitgliedschaft in einem Berufsverband empfohlen
Heilmittelerbringer*innen haben keine Kammer oder dergleichen, in der sie sich anmelden müssen. Auch gibt es keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK für selbstständige Heilmittelerbringer*innen. Es besteht aber die Option, dass du in einem passenden Berufsverband Mitglied wirst.
Gerade in der Gründungsphase können die Experten des jeweiligen Berufsverband Dich mit wertvollen Ratschlägen unterstützen. Außerdem bieten viele Verbände auch attraktive Konditionen für Software oder Abrechnungszentren zu bekommen. (Auch DMRZ.de bietet attraktive Sonderkonditionen für die Mitglieder bestimmter Berufsverbände an!)
Hier findest du eine Liste von möglichen Verbänden.
Stichwort Software: Welche Programme und Anwendungen für den Praxisalltag und für die Abrechnung von Heilmittelleistungen notwendig sind, erfährst Du im nächsten Teil unserer Blogserie zur Praxisgründung.