Businessplan und Kapitalbedarfsplanung
Allgemein, Heilmittel

Heilmittelpraxis gründen (10): Businessplan und Kapitalbedarfsplanung

Für die Gründung Deiner Praxis musst du im Vorfeld alle Ausgaben und Einnahmen kalkulieren. Wir geben Dir hilfreiche Tipps dazu.

In unserer Serie zur Gründung einer Heilmittelpraxis – egal ob Ergo- oder Physiotherapie, ob Logopädie oder Podologie – haben wir einen Überblick über die Planung einer Praxis gegeben. Nun geht es darum, das Geplante zu bündeln und in einem Businessplan zusammenzufassen. Auch die Kalkulation der Finanzen ist ein wesentlicher Bestandteil der Gründungsphase. Dieser Part unserer Blogserie bietet Dir einen Überblick über das Finanzielle und den Businessplan.

Der Businessplan – mehr als nur Zahlenlisten

Wichtig für die Gründung eines Unternehmens ist der Businessplan. Dieses solltest Du auch dann machen, wenn Du nicht planst, Gründungszuschuss oder einen Kredit zu bekommen. Denn der Businessplan fasst alle Ideen zur Gründung zusammen – und konkretisiert den Wunsch von der eigenen Heilmittelpraxis.

Denn was oft übersehen wird: Ein Businessplan befasst sich nicht nur mit den reinen Zahlen, den geplanten Ausgabe und Einnahmen. Ein Businessplan umfasst das gesamte Geschäftskonzept und beschreibt somit auch die Geschäftsidee und die Markt- und Standortanalyse. Fass Deine bisherigen Pläne ausführlich, transparent und nachvollziehbar zusammen. Welche Leistungen bietest Du an? Wer ist die Zielgruppe? Wie planst du, an Patient*innen zu gekommen? Und welche Alleinstellungsmerkmale (USP) wird Deine Praxis haben?

Auch alle Risiken werden im Businessplan behandelt. Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten rät, sich im Vorfeld mit möglichen negativen Eventualitäten auseinanderzusetzen: Was tun, wenn die Anfragen nicht so hoch sind wie erwartet? Oder wie gehe ich mit Behandlungsausfällen und dem Kostenrisiko um? Und was ist der Plan, wenn Du krankheitsbedingt ausfallen solltest?

Die Kapitalbedarfsplanung: Kalkuliere alle Ausgaben und Einnahmen

Ein wesentlicher Bestandteil eines Businessplans ist die Kapitalbedarfsplanung: Kalkuliere, welche Kosten Du bei der Gründung Deiner Praxis haben wirst und welche Kosten im Laufe der ersten Jahre voraussichtlich aufkommen werden? Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) empfiehlt, bei der Kapitalbedarfsplanung folgende Ausgaben zu berücksichtigen:

  • alle laufenden regelmäßigen Betriebsausgaben (fixe Kosten) wie Miete, Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrzeugkosten, Zinskosten etc.

  • die Eröffnungswerbung für Deine Praxis,

  • den Materialeinsatz für einen bestimmten Zeitraum,

  • die von Dir zu finanzierenden Außenstände,

  • allgemeine Gründungskosten, die nicht den Investitionen zugeordnet werden können (Beratungshonorare, Notargebühr etc.)

  • Deine notwendigen Privatentnahmen (soweit erforderlich),

  • eine ausreichende Liquiditätsreserve

Ebenso musst Du auch kalkulieren, mit welchen Einnahmen du rechnen kannst. Leicht ist diese Kalkulation nicht. Dennoch ist es wichtig, realistische Schätzungen anzustellen. Insbesondere dann, wenn Du Kassenleistungen anbietest, kannst Du immerhin mit festen Preisen kalkulieren. Wir empfehlen, dass Du Dich hierzu von Gründungsexperten beraten lässt. Viele Heilmittel-Berufsverbände bieten solche Beratungen an. Oder nutze spezielle Existenzgründungsberatungen – diese werden oft staatlich gefördert und Du musst nur einen Teil der Kosten selber tragen.

Die Finanzierung: Worauf Du achten solltest, wenn Du finanzielle Unterstützung benötigst

Mit der Kapitalbedarfsplanung hast Du festgelegt, wie hoch die laufenden Kosten sind und mit welchen Ausgaben Du zum Start rechnen musst. Möglicherweise übersteigt Deine Kalkulation Deine Rücklagen – in diesem Fall ist ein finanzielle Unterstützung notwendig.

Ein Gedanke wäre natürlich, die Ausgaben zu reduzieren und direkt von Anfang an zu sparen. Beispielsweise könntest Du bestimmte Büromöbel oder Geräte zunächst noch nicht kaufen. Da aber viele Kredite an Gründer staatlich gefördert werden und dadurch oft einfacher zu bekommen sind als Kredite, die irgendwann nach der Gründung benötigt werden, spricht viel für die Nutzung eines Gründungskredits. Auch sind die Zinsen meist preiswerter als vergleichbare Kredite, die Du als bestehende Unternehmer*in bekommen würdest. Erkundige Dich hierzu beim Bankberater Deines Vertrauens.

Zur Finanzierung werden oft die EU-Förderprogramme der KfW genannt, die Du in Form eines Darlehens bei einer Hausbank in Anspruch nehmen kannst. So ein KFW-Gründungskredit ist immer vor der Aufnahme der Selbstständigkeit zu beantragen. Außerdem empfiehlt es sich, bei mehreren Banken zeitgleich ein Gründungskredit zu erfragen: Das hat den Vorteil, dass Du keine wertvolle Zeit verlierst, sollte eine Bank den Antrag ablehnen, und dass du bei mehreren Angeboten besser vergleichen kannst.

Eigenkapital bei einem Darlehen

Es ist wie beim Hausbau: Je mehr Geld Du aus eigener Tasche in das Projekt investiert, umso mehr Sicherheit strahlst Du gegenüber den Geldgebern aus. Ein geringeres Eigenkapital hingegen macht deine Praxis krisenanfälliger.

Die IFK empfiehlt ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 15 oder 20 Prozent des gesamten Kapitalbedarfs. Das Eigenkapital kann aus Barmitteln bestehen oder aus privaten Gütern, die als Sachvermögen in das geplante Unternehmen eingebracht werden (Möbel, Computer, Kraftfahrzeuge usw.).

Als Heilmittelerbringer*in Gründungszuschuss beantragen

Eine weitere Geldquelle im Rahmen einer Unternehmensgründung ist der Gründungszuschuss für Selbstständige, den die Arbeitsagentur anbietet. Dieses darfst Du beantragen, wenn Du im Vorfeld der Gründung arbeitslos bist – auch, wenn nur für wenige Tage. Wichtig ist, dass Du einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III (z. B. Arbeitslosengeld) hast oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt bist. Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen. Der Bundesverband für Logopädie (dbl) hat das Wichtigste zum Gründungszuschuss für Heilmittelerbringer*innen zusammengefasst.

Du solltest aber beachten, dass Du kein Anspruch auf Gründungszuschuss hast. Die Plattform www.gruendungszuschuss.de gibt an, dass bei der Antragstellung möglicherweise Widerstände bei der Agentur überwindet werden müssen. Häufig würden die Gründer von den Agenturen falsche Angaben erhalten – mit der Zielsetzung, dass sie einen Antrag gar nicht erst stellen. Lass Dich also am besten von unabhängigen Gründungsberatern (z. B. eines Berufsverbands) beraten.

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