Pflegehilfsmittel für den Verbrauch und die Pflege Teil 3
Hilfsmittel

Für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel mit der Pflegekasse abrechnen

Wir erklären, wie die Pflegeverbrauchspauschale beantragt wird und wie Anbieter von Pflegehilfsmitteln diese bequem mit den Kassen abrechnen können.

Wie bereits in diesem Blog beschrieben, stehen jeder:jedem Pflegebedürftigen monatlich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro zu. Doch wie funktioniert das? Ist hierfür ein Rezept notwendig?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beantragen

Im Gegensatz zu üblichen Heilmitteln sind Pflegehilfsmittel nicht verschreibungspflichtig. Sprich: Es muss von keinem:keiner Ärzt:in ein Rezept oder dergleichen ausgestellt werden. Pflegehilfsmittel werden hingegen direkt bei der Pflegeversicherung beantragt.

Die Pflegeverbrauchspauschale kann entweder von der:dem Pflegebedürftigen selbst bzw. von Angehörigen bei der Pflegekasse beantragt werden. Oder aber der Anbieter, der das monatliche Pflegehilfsmittel-Paket verschickt, übernimmt die Beantragung.

Auf die Genehmigung des Antrags müssen Pflegebedürftige meist nicht länger als vier Wochen warten. Die Bewilligung der Pflegehilfsmittel erfolgt meist für unbestimmte Zeit, meist jedoch wenigstens für ein Jahr.

Wie wird die Pflegeverbrauchspauschale abgerechnet?

Bietest Du zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel an, lassen sich diese direkt mit der Pflegekasse des:der Versicherten abrechnen. Um Zeit und Nerven zu sparen, könntest Du die Pflegeverbrauchspauschale beispielsweise über DMRZ.de mit den Kassen abrechnen – und zwar per Datenträgeraustausch (DTA). DMRZ.de funktioniert ganz ohne Installationen oder Serverkosten oder dergleichen. Einfach sich überall dort, wo es Internet gibt, mit einem Computer oder Tablet einloggen und die Hilfsmittel mit wenigen Klicks sicher und datenschutzkonform abrechnen.

Übrigens: Dank praktischer Schnittstellen lassen sich alle abrechnungsrelevanten Daten aus dem Warenwirtschaftssystem ziehen und schnell und bequem mit DMRZ.de abrechnen.

Außerdem lassen sich auch Rechnungen an Privatversicherte über DMRZ.de erstellen und verwalten. Die Privatversicherten reichen die Rechnung dann zur Kostenerstattung bei ihrer Kasse ein.

Rechnen Sie einfach und bequem mit den Pflegekassen ab

Sie bieten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch an? Für Ihre Kunden ist es am einfachsten, wenn Sie direkt die Pflegeverbrauchspauschale mit der Kasse abrechnen. Wir von DMRZ.de unterstützen Sie dabei! Testen Sie unsere Hilfsmittel-Abrechnung.

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