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Im letzten Beitrag haben wir gezeigt, wie E-Rechnungen empfangen und ausgelesen werden. Denn das sollten Therapeut:innen, Fahrdienste, Hilfsmittellieferanten und -hersteller sowie andere Leistungserbringer:innen seit dem 1. Januar können. In einem späteren Schritt des Umstiegs von Papier- auf E-Rechnungen wird es für Dich aber auch wichtig, E-Rechnungen zu erstellen. Doch das dauert noch etwas: Erst ab 1. Januar 2028 musst Du E-Rechnungen an Geschäftskund:innen ausstellen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Welche das sind, erfährst Du hier im DMRZ-Blog. Doch schon jetzt werden die ersten E-Rechnungen versendet – und auch Du kannst selbstverständlich schon jetzt damit beginnen.
Heute möchten wir Dir erklären, wie Du E-Rechnungen erstellen und an Kund:innen versenden kannst. Hierfür machen wir Dich mit einigen Programmen für die E-Rechnungsstellung bekannt und zeigen, welche Dienste sich am besten für Deine speziellen Anliegen im Arbeitsalltag eignen. Zudem erfährst Du, worauf es bei der Archivierung von E-Rechnung ankommt.
Wir empfehlen: Lege ein Format für E-Rechnungen mit den Empfänger:innen fest
Eine E-Rechnung ist eine XML-Datei und entspricht der Norm EN 16931, doch XML-Dateiformate gibt es mehrere:
Die XRechnung
Das ZUGFeRD-Format
Das EDI-Format
In welchem dieser Formate Du E-Rechnungen an Kund:innen verschickst, ist Dir überlassen. Denn sie alle erfüllen die Bedingungen der neuen Rechnungsform. Mit der XRechnung (oder auch X-Rechnung) entscheidest Du dich für die EU-weit richtungsweisende Option, jedoch ist es ein reiner Datensatz und damit nur maschinenlesbar. ZUGFeRD-Rechnungen dagegen besitzen noch einen für Menschen lesbaren PDF-Teil.
Wie Du sicherstellst, dass E-Rechnungen Deine Kund:innen erreichen
Damit E-Rechnungen aber auch bei Deinen Kund:innen ankommen, gibt es einiges zu beachten. Bevor Du E-Rechnungen an Empfänger:innen schickst, solltest Du dich fragen:
Gibt es Vorlieben, die meine Kund:innen und ich bei Dateiformaten und Zustellungswegen haben?
Sind unsere Systeme kompatibel?
Sind die rechtlichen Anforderungen der E-Rechnungsstellung und des Empfangs nach der EU-Richtlinie 2014/55/EU erfüllt?
Weil sich das am besten im Austausch klären lässt, empfehlen wir: Suche den Kontakt zu Deinen Kund:innen, bevor Ihr euren Rechnungsverkehr von Papier- auf E-Rechnungen umstellt. Dabei empfehlen wir:
Ein Format für E-Rechnungen festzulegen.
Einen Übermittlungsweg zu bestimmen.
So kannst Du E-Rechnungen an Kund:innen versenden
E-Rechnungen kannst Du auf verschiedenen Wegen an die Kund:innen schicken, weil vom Gesetzgeber kein Übertragungswegvorgegeben ist.
Versenden kannst Du E-Rechnungen deshalb:
per E-Mail
via elektronischer Schnittstelle
mittels Upload in eine Cloud
auf einem Speichermedium (z. B. USB-Stick)
per Up- und Download über ein Online-Portal
Einige Marktanbieter stellen Dir Programme zur Verfügung, mit denen Du E-Rechnungen erstellen und am selben Ort via E-Mail, Kopplung an eine elektronische Schnittstelle oder weiteren Möglichkeiten versenden kannst (mehr dazu weiter unten).
E-Rechnungen erstellen ab 2028: Weshalb Du dich früh vorbereiten solltest
Zunächst aber erinnern wir uns daran, dass E-Rechnungen erst ab einem Brutto-Rechnungsbetrag von 250 Euro zwischen B2B-Kund:innen nötig werden. Auch sind Deine DTA-Abrechnungen mit Krankenkassen und übrigen Kostenträgern nicht von der Reform betroffen, da sie bereits gesetzeskonform elektronisch verarbeitet werden – etwa mit der Onlineabrechnung von DMRZ.de.
Wie viele E-Rechnungen Du spätestens ab 2028 erstellen musst, hängt also maßgeblich vom Tätigkeitsfeld und der Auftragsart in Deinem Arbeitsalltag ab. Hast Du mit einem hohen Aufkommen an E-Rechnungen zu tun, wie zum Beispiel Hersteller:innen, Händler:innen und Lieferant:innen von Hilfsmitteln? Dann solltest Du dich möglichst früh darauf vorbereiten, wie Du E-Rechnungen erstellen und versenden kannst.
Für ein geringes Aufkommen an E-Rechnungen eignen sich kostenlose Tools
Ein schlichtes und kostenloses Programm zum Erstellen von E-Rechnungen bietet z. B. der Onlinedienst PDF24*. Mit ihm sollst Du E-Rechnungen im Format ZUGFerD oder XRechnung erzeugen können. Auf einer einfachen Benutzeroberfläche lassen sich Rechnungsdaten und Angaben zu Rechnungssteller:in und -empfänger:in einfach in die vorgesehenen Felder eingeben. Ein Nutzerkonto sei nicht zwingend notwendig.
Und so erstellst Du eine E-Rechnung mit PDF24:
Öffne die Website tools.pdf24.org und wähle das Tool „E-Rechnungen erstellen“
Fülle alle entsprechenden Felder aus, um deine Rechnung zu erstellen. Wähle am Ende auch das gewünschte E-Rechnungs-Format?
Klicke auf das blaue Feld „Rechnung erstellen“ ganz unten rechts.
Nun kannst Du die E-Rechnung herunterladen.
Außerdem sollen sich E-Rechnungen mit PDF24 speichern und in einem Datenmanager ablegen lassen. Weil viel mehr mit dem Programm aber nicht möglich ist, eignet es sich für Dich eher, wenn Du bloß ab und zu eine E-Rechnung erstellen musst.
Mit diesen Programmen von Marktanbietern erstellst und versendest Du E-Rechnungen
Solltest Du öfter E-Rechnungen stellen und an Geschäftskund:innensenden, sind die umfangreicheren Programme* von Marktanbietern eher etwas für Dich. Auch mit einigen von ihnen kannst Du E-Rechnungen kostenfrei entwerfen und verschicken. Weitere Funktionen müssten kostenpflichtig dazu gebucht werden. Und so unterscheiden sich die Programme voneinander:
Dienstleister (inkl. Webadresse) | Kostenfreie Funktionen | Weitere Funktionen (Auswahl, kostenpflichtig) | Kosten für weitere Funktionen |
---|---|---|---|
accountable.de |
- Unbegrenzt E-Rechnungen erstellen und versenden - Smartphone-App - Bankkonto verbinden |
- Drei verschiedene Upgrade-Pakete erhältlich - Mit Upgrade lassen sich E-Rechnungen auch empfangen |
- „Small“ ab 11,63 € - „Pro“ ab 18,88 € - „Serviced“ inkl. Steuerberatung 180 € (Alle Preise monatl. zzgl. USt.) |
b2brouter.net |
- Unbegrenzt E-Rechnungen erstellen - Rechnungsversand über Peppol - Rechnung wird nur für 3 Monate gespeichert (nicht revisionssicher) |
- Rechnungen aufbewahren - unbegrenzter Versand von internationalen E-Rechnungen - Anhängen von Dokumenten an gesendete Rechnungen - Empfang von Rechnungen per E-Mail |
- Paket „Professional“ ab 110 € - Paket „Business“ ab 300 € (Alle Preise monatl. zzgl. USt.) |
sevdesk.de |
- ZUGFeRD und XRechnungen mit einer einfachen webbasierten Benutzeroberfläche erstellen - Dokumente herunterladen möglich |
- unbegrenzt E-Rechnungen schreiben - Individuelles Briefpapier und Logo - Datev-Schnittstelle - Verknüpfung zu einerSteuerberatung |
- Paket „Rechnung“ ab 4,45 € - Paket „Buchhaltung“ ab 9,95 € - Paket „Buchhaltung Pro“ ab 13,95 € (Alle Preise monatl. zzgl. MwSt.) |
xrechnung-erstellen.com | - E-Rechnungen für Abrechnungshöhe bis 1.000 € erstellen | - E-Rechnungen mit unbegrenzter Rechnungshöhe erstellen |
- 10 € monatl. (inkl. Mehrwertsteuer) - X-Rechnung aus PDF-Datei mithilfe von KI erstellen |
Außerdem kannst Du auch die E-Rechnungsplattform des Anbieters Datev nutzen. Für die gesonderte Datev-E-Rechnungsschreibung sollen Dir 5 €/kalenderjährlich pro Vertrag berechnet werden. Mit ihr kannst Du E-Rechnungen auch versenden.
Eine GoBD-konforme Archivierung von E-Rechnungen bietet die E-Rechnungsschreibung von Datev jedoch nicht, dafür aber die E-Rechnungsplattform des Anbieters. Aber worauf kommt es bei der Archivierung eigentlich an?
E-Rechnungen archivieren: Das solltest Du dabei beachten
Ähnlich wie Papierrechnungen müssen auchE-Rechnungen richtig aufbewahrt werden. Stichwort ist die „revisionssichere Archivierung“. Dem Gesetz nach musst Du E-Rechnungen zehn Jahre lang archivieren. Sie einfach lokal auf der Festplatte zu speichern, reicht laut den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD), die das Bundesfinanzministerium online bereitstellt, nicht aus.
Und das, weil:
Es an Schutz vor Manipulation oder unabsichtlichem Löschen der Dokumente mangelt.
Änderungen am Dokument nicht protokolliert werden.
Backups und Schutz vor technischen Fehlern wie Hardware-Ausfällen nicht gegeben sind.
Revisionssicherheit heißt nämlich, dass E-Rechnungen während ihrer zehnjährigen Aufbewahrungszeit:
Unveränderbar bleiben müssen.
Jederzeit lesbar sind.
Vor Verlust oder Zerstörung geschützt sind.
Vollständig und lückenlos dokumentiert werden.
Nachsehen kannst Du die Anforderungen zur korrekten Archivierung auch in der GoBD-Checkliste (PDF) auf der Website des Bitkom.
Auch bei der Archivierung von E-Rechnungen können Dir eine Buchhaltungssoftware oder andere Programme von Marktanbietern helfen. Darunter auch das Programm WISO MeinBüro E-Rechnungen, das wir im letzten Beitrag bereits vorgestellt haben. Aber auch mit dem E-Rechungspostfach von Datev sollen sich E-Rechungen GoBD-konform archivieren lassen.
Allgemeiner Hinweis: Unsere Blogartikel dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung können wir keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Daten übernehmen. Konkrete Informationen findest Du unter den jeweils genannten Quellen.
* Bitte beachte, dass wir die verschiedenen Programme zum Lesen, Visualisieren und Validieren von E-Rechnungen und die jeweiligen Leistungspakete nicht im Detail überprüft haben. DMRZ.de übernimmt für Inhalte externer Websites, auf die wir verlinken, keine Haftung.