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29.03.2011: Die Abrechnung mit den Kostenträgern erfolgt meist über festgelegte Verträge, beziehungsweise Gebührenvereinbarungen. Diese werden durch ein sogenanntes Tarifkennzeichen, eine eindeutige fünfstellige Nummer, gekennzeichnet. Sollte Ihnen dieses Kennzeichen nicht bekannt sein, können Sie es beim jeweiligen Kostenträger oder bei Ihrem Verband erfragen.
Im Hilfecenter gibt es einen neuen Eintrag in dem erläutert wird, wie Sie Ihr Tarifkennzeichen in Ihrem Profil hinterlegen können.
Übrigens: Fragen lohnt sich. Wir nehmen Ihre Fragen und Ihr Feedback ernst und erstellen vor allem für die Themen Hilfecentereinträge, zu denen uns viele Fragen erreichen.