Wir haben für Sie in der Maske „Rechnungen-Details“ neue Funktionen hinzugefügt, mit denen Sie für einzelne Rechnungen Mahngebühren erlassen oder mindern können. Außerdem können Sie die Mahnfrist verändern.
So einfach verändern Sie die Mahngebühren für die Abrechnung
- Klicken Sie sich im Menü über den Menüpunkt „Rechnungen“ in die Maske „Rechnungen-Übersicht“.
- Wählen Sie über das Stift-Symbol eine Rechnung aus, für die Sie die Mahngebühren ändern wollen.
- Klicken Sie in der Maske „Rechnungen-Details“ unter dem Reiter „Mahnkontrolle“ auf die neue Schaltfläche „Mahngebühr ändern/erlassen“.
- Es öffnet sich das Fenster „Mahngebührminderung“- Tippen Sie den Geldbetrag ein, um den die Gebühr gemindert werden soll.
- Klicken Sie in der Navigationsleiste auf die Schaltfläche „Speichern“ und der Geldbetrag für die entsprechende Mahnung wird angezeigt. Immer mit der Stufe 9 und einer fortlaufenden Ziffer.
Das sollten Sie über die neue Funktion des Mahnwesens wissen
- Der Minderungsbetrag wird immer als positiver Wert eingetippt und als negativer Wert ausgegeben.
- Der Minderungsbetrag kann niemals höher als die Mahngebühr und darf nicht negativ sein.
- Die Mahngebühr kann für eine bereits erstellte Mahnung nicht nachträglich erhöht werden.
So einfach geht die Fristverlängerung bei Mahnungen
- Klicken Sie sich im Menü über den Menüpunkt „Rechnungen“ in die Maske „Rechnungen-Übersicht“.
- Wählen Sie über das Stift-Symbol eine Rechnung aus, für die Sie die Frist der Mahnung verlängern wollen.
- Klicken Sie in der Maske „Rechnungen-Details“ unter dem Reiter „Mahnkontrolle“ auf die neue Schaltfläche „Mahnstopp“.
- Es öffnet sich das Fenster „Mahnstopp eingeben“. Tippen Sie die Tage ein, um die Sie die Frist für die Mahnung verlängern.
- Klicken Sie in der Navigationsleiste auf die Schaltfläche „Speichern“ und die Anzahl der Tage für die Fristverlängerung wird hinter die entsprechende Mahnung gesetzt.