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Uns erreichen derzeit einige Anfragen zum Thema "Statusmeldung in einer erfassten Heilmittelverordnung".
Die Meldung "Der Behandlungsbeginn muss spätestens 14 Tage nach dem Verordnungsdatum XX.YY.ZZZZ erfolgen" ist eine automatische Prüfung im DMRZ System und dient lediglich zu Ihrer Information. Eine Abrechnung der erfassten Heilmittelverordnung ist natürlich dennoch möglich.