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Das freut viele Hebammen: In Schleswig-Holstein können sie künftig höhere Sätze gegenüber Selbstzahlerinnen abrechnen.
Hebammen in Schleswig-Holstein können künftig höhere Sätze gegenüber Privatversicherten abrechnen. Mit einer Änderung der Landesverordnung über die Vergütung von Hebammen hat das Kieler Landeskabinett die Voraussetzung geschaffen, damit freiberufliche Hebammen bei geburtshilflichen Leistungen statt des bislang geltenden zweifachen nun den 2,3-fachen Satz ansetzen dürfen.
Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) sieht darin einen "notwendigen Beitrag zur Stärkung der Hebammen", denen sie "wertvolle Arbeit, die auch honoriert werden muss", bescheinigte. Alheit verwies auch auf die gestiegenen Haftpflichtprämien. Von den betroffenen Privatversicherten sind der größte Teil Beamtinnen - die Mehrkosten trägt also das Land.
Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können.
Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.