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Prüfpflicht für Therapeuten weiter verschärft: Die AOK möchte nun neben dem Indikationsschlüssel auch eine genaue Angabe der „Betriebsstättennummer“ und der „lebenslangen Arztnummer“.
Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Prüfpflicht des Therapeuten seitens der Krankenkassen ernst genommen wird. Die AOK möchte nun neben dem Indikationsschlüssel auch eine genaue Angabe der „Betriebsstättennummer“ und der Angabe „lebenslange Arztnummer“. Die in unserem System hinterlegten Pseudokennziffern sind damit nicht mehr zulässig. Bitte tragen Sie daher diese Daten unbedingt bei der elektronischen Abrechnung per DTA ein.