- Online-Abrechnung
- Software
- Preise
- Für wen?
- Wissen
- Blog
Logopäden, Atemlehrer, Sprechlehrer, Stimmlehrer und staatlich anerkannte Sprachtherapeuten in Schleswig-Holstein bekommen seit 1. Juni 2018 höhere Tarife bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK).
Es gilt das Datum der Leistungserbringung.
In Niedersachsen (Datum der Leistungserbringung) und Rheinland-Pfalz (Verordnungsdatum) gibt es seit 1. Juli 2018 bei Innungskrankenkasse (IKK), Allgemeiner Ortskrankenkasse (AOK), Betriebskrankenkasse (BKK) und der Knappschaft mehr Geld.
Innungskrankenkasse (IKK), Betriebskrankenkasse (BKK) und Knappschaft zahlen auch den Logopäden in Schleswig-Holstein (Datum der Leistungserbringung) seit 1. Juli 2018 höhere Tarife.
In Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es mehr Geld von den Betriebskrankenkassen (BKKn). Bezugsdatum ist das Verordnungsdatum. Und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) zahlt bundesweit höhere Preise. Hier gilt das Datum der Leistungserbringung.
Alle neuen Tarife haben alle Berufsverbände ausgehandelt.
Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können.
Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.