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Seit 1. Januar 2017 sind wesentliche Änderungen in der Pflegeversicherung wirksam. Mit der zweiten Stufe der Pflegereform wird Pflegebedürftigkeit ab sofort neu definiert. Sie orientiert sich in Zukunft an der Alltagskompetenz des Betroffenen. Körperliche und geistige Einschränkungen sind gleichgestellt. Auch für pflegende Angehörige gibt es 2017 wichtige Neuerungen.