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12.11.2008: Im Dezember haben wir für Sie neue Funktionen in der DMRZ-Online-Software freigeschaltet. So ist es beispielsweise jetzt für Hebammen möglich, auch Privatrechnungen über das DMRZ abzurechnen und offene Rechnungspositionen zu mahnen. Hier die wichtigen Neuerungen im Detail.
Hebammen, die über das DMRZ abrechnen, können in den Abrechnungsfällen im Feld der IK-Nummer nun die Option "privat" auswählen. Damit wird der Abrechnungsfall zur Abrechnung an den privat Versicherten gekennzeichnet. Beim Rechnungslauf wird dann eine einzelne Rechnung für den entsprechenden Patienten erstellt. Die Rechnung erhält den Versandstatus "Papierrechnung", wird nicht elektronisch versandt, kann aber ausgedruckt werden.
Für alle Kunden des DMRZ gibt es jetzt die Möglichkeit Rechnungen eigenständig über das Abrechnungssystem anzumahnen. Dazu stehen Ihnen vorbereitete Mahnschreiben und eine Wiedervorlage zur Verfügung. Das Mahnwesen wird durch die Eingabe eines Zahlungsziels aktiviert.
Woran liegt es, dass Transportscheine bei Krankenfahrten von den Krankenkassen zurückgewiesen werden? Wer das als Leistungserbringer im Bereich "Taxi/Mietwagen" direkt von den Krankenkassen wissen möchte, der hat die Möglichkeit, in einer komfortablen Datenbank mit wenigen Klicks den zuständigen Sachbearbeiter bei der entsprechenden Krankenkasse herauszufinden. Auch das eigenständige Einpflegen von Daten ist selbstverständlich möglich.
Für Hebammen gibt es die neue Maske "Versicherte", mit deren Hilfe Sie neue Versicherte ergänzen und Korrekturen bei Rechtschreibfehlern vornehmen können. Neue Versicherte können aber auch weiterhin über die Maske "Abrechnungsfälle" eingegeben werden. Der Versichertenstamm wird dann automatisch ergänzt. Hebammen können ab sofort auch Behandlungsverträge für Kassenversicherte und Privatversicherte drucken.
Tarifkennzeichen, die mit 26-89 beginnen sind (derzeit) ungültig und werden ab sofort von der DMRZ Abrechnungssoftware abgelehnt.