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Das Landgericht Bielefeld urteilt: Bei MRSA (der multiresistenten Infektionskrankheit) ist ein qualifizierter Krankentransport ab sofort Pflicht.
Das Landgericht Bielefeld verfügte mittels Urteil, dass Patienten mit der multiresistenten Infektionskrankheit „MRSA“ (Methicillinresistenter Staphylococcus aureus) nur im qualifizierten Krankentransport und Rettungsdienst nach Rettungsgesetz transportiert werden dürften.
Dem Urteilsspruch war ein Streit zwischen einem Mietwagenunternehmer und einem Krankentransportunternehmen vorausgegangen. In einem ganz ähnlichen Fall, hatte bereits das Landgericht Hamm zugunsten des qualifizierten Krankentransport entschieden.