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Ab dem 1.4.2012 gelten für die Sonstigen Leistungserbringer neue Bedingungen für die maschinelle Abrechnung nach § 302 SGB V. Das Format der bisherigen Technischen Anlage (Version 6.0) ist noch bis zum 31.03.2012 gültig, danach können von den technischen Annahmestellen nur noch die neuen Technischen Anlagen (Version 7.0) verarbeitet werden.
Was bedeutet das für Sie als Leistungserbinger in der Praxis? Es bedeutet für Sie, dass sich nichts ändert, denn das DMRZ stellt für Sie alles gebührenfrei auf die neuen Abrechnungsgegebenheiten um.
Zusatzhinweis: Die Zuzahlungsidentifikationsnummer wurde auf drei Stellen erweitert. Bei Krankenfahrten ist das die Fahrtnummer.