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In Bayern gibt es zum 01.02.2016 eine neue Vergütungsvereinbarung, die Pflegediensten höhere Preise beschert. Pflegedienste in Bayern können verbandsübergreifend dem Vertrag 36.02455 beitreten. Dieser neue Vertrag bringt - gegenüber dem vorhergehenden Vertrag 36.02445 - eine Preissteigerung für die SGB-XI-Leistungen von 2,95 % mit sich. Der neue Punktwert beträgt also 0,0508. Bitte beachten Sie, dass sich dabei die Positionsnummern für die Anfahrtspauschalen geändert haben.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hat in den laufenden SGB-XI-Vergütungsverhandlungen mit den Primär- und Ersatzkassen für Bayern eine Erhöhung der SGB XI-Vergütungen zum 1. Februar 2016 um 2,95 % ausgehandelt. Diese Erhöhung der Vergütung betrifft sowohl die Leistungskomplexe als auch die Vergütung von Leistungen nach Zeit.
Mit dem neuen Vertrag hat sich auch der Punktwert verändert; er wurde auf 0,0508 erhöht. Ab wann Sie mit den höheren Tarifen abrechnen dürfen, hängt vom Zeitpunkt Ihrer Beitrittserklärung zu diesem Vertrag ab. Näheres erfahren Sie von Ihrem Verband.
Die Vergütung für die Anfahrtspauschale am Tag wurde von 4,10 € auf 4,20 € angehoben. Die neue Vergütung für die Anfahrtspauschale in der Nacht beträgt jetzt 6,04 € (vormals 5,90 €). Der bpa stellt seinen Mitgliedern für eine leichte Umsetzung der neuen Tarife eine Checkliste zur Verfügung. Damit im DMRZ.de-System die Verträge hinterlegt werden können, muss der Leistungserbringer seinen Beitritt zum Vertrag einzeln erklären. Wenn das erledigt ist, müssen Sie bei DMRZ.de nur noch das Tarifkennzeichen anpassen. Die neue Vergütungsvereinbarung hat ab 01.02.2016 auch ein anderes Tarifkennzeichen für Pflegeleistungen: "02455". Das müssen Sie bitte so bald wie möglich mit nur ein paar Klicks im SGB XI Bereich des DMRZ.de-Systems hinterlegen.
Klicken Sie im Menü auf den Menüpunkt "Leistungsplanung". Wählen Sie in der Maske "Leistungsplanung/Pflegeverträge-Übersicht" alle Leistungsplanungen mit SGB XI Leistungen nacheinander über das Stift-Symbol aus.
Prüfen Sie in der Maske "Leistungsplanungen / Pflegeverträge-Details" dabei zunächst, ob der Kalender in der Leistungsplanung den Monat anzeigt, ab dem Sie mit den neuen Konditionen abrechnen dürfen.
Wichtig: Nach Speichern der Leistungsplanung prüfen Sie bitte, ob bei allen SGB XI Leistungen im Kalender rechts das neue Tarifkennzeichen "02455" angezeigt wird.
Wichtig: Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Achten Sie daher unbedingt darauf, den richtigen Gültigkeitsbeginn für den neuen Punktwert anzugeben. Der hängt vom Zeitpunkt Ihrer Beitrittserklärung ab.
Sollten Sie Rückfragen haben, erreichen Sie unsere Kollegen der Service-Line Montag bis Freitag von 08 bis 20 Uhr und Samstag von 09 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0211 - 6355 9087 oder per E-Mail unter support(at)dmrz.de.