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In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bekommen Physiotherapeuten ab 1. Februar 2017 von der Knappschaft mehr Geld. Für die Abrechnung gibt es außerdem ein neues Tarifkennzeichen (TK).
Ihre Leistungen rechnen Sie auch weiterhin mit der Knappschaft in der Regel über festgelegte Verträge oder Gebührenvereinbarungen ab. Die werden durch das fünfstellige Tarifkennzeichen (TK) dargestellt.
Damit die Knappschaft Ihre Leistungen schnell abrechnet, muss das TK aktuell sein.
Aus dem Tarifkennzeichen (TK) „98902“ für alle Bundesländer werden ab 1. Februar 2017 fünf unterschiedliche:
Bundesland | TK bis 31.01.2017 | ab 01.02.2017 |
---|---|---|
Brandenburg | 98902 | 12902 |
Mecklenburg-Vorpommern | 98902 | 15902 |
Sachsen | 98902 | 13902 |
Sachsen-Anhalt | 98902 | 14902 |
Thüringen | 98902 | 16902 |
TK=Tarifkennzeichen |
Ihr neues Bundesland-TK tragen Sie am besten so bald wie möglich mit ein paar Klicks in DMRZ.de ein.
Die neuen Preise gelten für alle Verordnungen, die ab 1.2.2017 ausgestellt sind. In diesem Fall wird die Verordnung komplett zu den neuen Preisen abgerechnet. Verordnungen mit Datum vor dem 1. Februar 2017 rechnen Sie bitte komplett mit den alten Preisen ab. Es zählt also der Tag der Verordnung.
Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können.
Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.